Joachim Lotz, Direktor des Amtsgerichts Wennigsen, das auch für Barsinghausen, Gehrden und Ronnenberg zuständig ist, und Geschäftsleiterin Katharina Schneider wissen um die Unzufriedenheit. Besonders betroffen seien Anliegen rund um Testamentseröffnung und Erbschein. Lotz gibt sich selbstkritisch: „Da sind wir nicht in den zeitlichen Vorgaben, die wir uns wünschen.“
Warum aber ist das so? „Wir stellen noch immer auf die elektronische Akte um“, sagt der Direktor. Allerdings seien Testamentseröffnungen ein Bereich, der nie elektronisch geregelt werden könne. Schneider erklärt: „Wir brauchen zwingend das originale Testament und sind so weiterhin in der Papierwelt unterwegs.“ Schließlich dürfe das Amtsgericht vor dem Tod einer Person den Inhalt nicht erfahren. Entsprechende Anliegen könnten also erst dann bearbeitet werden, sobald das Amtsgericht von dem Ableben erfährt.
Dazu kam es im Zuge der Umstellung auf die elektronische Akte in der Vergangenheit regelmäßig zu technischen Problemen und es hätte mehr Schulungsbedarf beim Personal gegeben als angenommen, erklärt Schneider. „Die Nachwirkungen merken wir heute noch deutlich.“ Denn viele ältere Angelegenheiten blieben in der Folge liegen. „Bis der Berg abgebaut wird, dauert es noch.“
Dafür bräuchte es natürlich genug Mitarbeitende. Aber: „Wir hatten personelle Probleme und sind damit noch nicht durch“, betont Lotz. Gerade die Bereiche Nachlass und Grundbuch seien betroffen gewesen. Immerhin: Für Letzteres bekam das Amtsgericht die Probleme in den Griff. „Wir haben großartige Unterstützung durch das Oberlandesgericht Celle und die zugehörigen Amtsgerichte bekommen“, betont der Direktor. Der Nachlassbereich sei hingegen weiterhin eine Baustelle.
Doch es gibt Grund zur Hoffnung: Seit dem 1. Juli kümmere sich ein neuer Mitarbeiter um Erbschaftsangelegenheiten, am 1. November komme ein weiterer hinzu, sagt Lotz. Schneider ergänzt, dass es nicht einfach sei, neue Angestellte zu finden. Das duale Studium zum Rechtspfleger laufe über das Oberlandesgericht Celle, welches über anschließende Einstellungen bei den Amtsgerichten entscheidet.
Das neue Personal soll künftig dazu beitragen, die Beschwerden über nicht beantwortete Sachstandsanfragen zu reduzieren. Erneut übt Lotz Selbstkritik: „Es kann nicht sein, dass Sachstandsanfragen einfach unbeantwortet bleiben.“ Zwar könne er mit Personalüberlastung und technischen Problemen die Ursachen benennen, das Amtsgericht müsse sich aber „an die eigene Nase fassen“. Lotz betont: „Wer sich ans Gericht wendet, darf den Anspruch haben, eine Antwort zu bekommen.“
Dass Anliegen auf unterschiedlichem Wege in der Behörde eintreffen, würde die Überlastung laut Schneider verstärken. Manche Bürgerinnen und Bürger kommen persönlich vorbei, andere rufen an. „Wenn beides gleichzeitig kommt, ist die Frage: Welche Priorität vergebe ich?“, so Geschäftsleiterin Schneider. Sie könne etwa aufgrund des Austauschs persönlicher Daten keinen Anruf entgegennehmen, wenn gleichzeitig eine Person in ihrem Büro sitzt. Für den Frust der Menschen äußert sie Verständnis: „Das sorgt natürlich für Unmut, wenn man niemanden erreicht.“
Daher werde sich das Amtsgericht im Bereich Erbschaftsangelegenheiten umstrukturieren, so Schneider. „Wir müssen über Zuständigkeiten nachdenken. Welche Person übernimmt zu welchen Zeiten die telefonische Erreichbarkeit und wer nimmt persönliche Anfragen entgegen?“ Als Maßnahme, um den Antragsstau zu bekämpfen, hat das Amtsgericht die Sprechzeiten gekürzt. Die aktuellen Sprechzeiten sind montags, mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr.
Die Erwartungen, dass alle Prozesse schon bald deutlich schneller vonstattengehen, dämpft Lotz: „Der Berg ist gerade so groß. Man wird die Verstärkung nicht unmittelbar Ende des Jahres merken. Das wäre illusorisch.“ Gleichzeitig betont er: „Wir haben tolle Leute hier, die alle bestrebt sind, zu helfen. Wir wollen wieder Zufriedenheit auf allen Seiten herstellen.“ Dann dürften sich auch die Google-Bewertungen wieder freundlicher lesen.