Kein Tierfriedhoffür Ronnenberg
Stadt will stattdessen gemeinsame Bestattung von Mensch und Haustier ermöglichen

Auch nach dem Tod vereint: Nach dem Aus für einen Tierfriedhof prüft die Stadt derweil, ob eine Mensch-Tier-Bestattung auch in Ronnenberg möglich wird.Foto: Ralf Hirschberger
Ronnenberg. Wer sein geliebtes Haustier nach dessen Tod auf einem kommunalen Tierfriedhof bestatten möchte, wird in Ronnenberg vorerst keine Möglichkeit dazu erhalten. Der Rat der Stadt hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, von der Errichtung und dem Betrieb eines städtischen Tierfriedhofs abzusehen. Ein entsprechender Prüfantrag kam von den Grünen. Ausschlaggebend dafür waren rechtliche und wirtschaftliche Gründe. Gleichzeitig arbeitet die Verwaltung an einer Änderung der Friedhofssatzung, die künftig gemeinsame Bestattungen von Menschen mit ihren Haustieren ermöglichen soll.

Die Entscheidung gegen einen kommunalen Tierfriedhof basiert auf den Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Dieses legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine Kommune wirtschaftlich tätig werden darf. Nach Ansicht der Stadt sind diese Voraussetzungen im Fall eines Tierfriedhofs nicht erfüllt. „Die Leistungen im Bereich der Tierbestattung werden bereits umfassend durch private Anbieter erbracht“, erläutert Maike Vahle vom Team Öffentliche Sicherheit der Stadt Ronnenberg.

Tierfriedhöfe gebe es unter anderem in Wunstorf, Hameln und Hannover. Hinzu kommen mehrere spezialisierte Tierkrematorien im Großraum Hannover, die ein breites Angebot an Bestattungs- und Einäscherungsleistungen vorhalten.

Genau darin liege der entscheidende Punkt. Das Kommunalrecht sieht vor, dass eine Stadt nur dann selbst ein wirtschaftliches Angebot schaffen darf, wenn dieses nicht besser oder wirtschaftlicher von privaten Unternehmen übernommen werden kann. Diese sogenannte Subsidiaritätsklausel sei im vorliegenden Fall eindeutig nicht erfüllt, sagt Vahle.

Neben den rechtlichen Aspekten sprechen nach Einschätzung der Verwaltung auch wirtschaftliche Gründe gegen das Vorhaben. Erfahrungen bestehender Tierfriedhöfe zeigten, dass sich ein solcher Betrieb selbst unter günstigen Bedingungen nur schwer kostendeckend führen lasse.

„Ein kommunaler Tierfriedhof würde erhebliche Personal-, Verwaltungs- und Unterhaltungskosten verursachen und wäre voraussichtlich dauerhaft defizitär“, sagt Vahle.

Anders als bei klassischen Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge – etwa der Wasser- oder Energieversorgung, dem öffentlichen Nahverkehr oder der Wohnraumversorgung – gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Städte und Gemeinden, einen Tierfriedhof bereitzustellen. Aus Sicht der Verwaltung wäre ein kommunaler Betrieb deshalb nicht nur wirtschaftlich problematisch, sondern auch rechtlich angreifbar.

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Ganz von dem Thema wendet sich die Stadt jedoch nicht ab. Im Gegenteil: Der Blick richtet sich inzwischen auf eine Bestattungsform, die bundesweit zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Verwaltung arbeitet derzeit an einer Änderung der Friedhofssatzung, um sogenannte Mensch-Tier-Bestattungen zu ermöglichen. Dabei können die sterblichen Überreste eines Haustieres – in der Regel die Asche nach einer Einäscherung – gemeinsam mit seinem Besitzer oder seiner Besitzerin beigesetzt werden.

„Viele Menschen empfinden ihre Haustiere als vollwertige Familienmitglieder“, erklärt Vahle. Mit der geplanten Satzungsänderung möchte die Stadt diesem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen und den Bürgerinnen und Bürgern künftig unter klar geregelten Voraussetzungen diese Form der gemeinsamen Bestattung ermöglichen. „Die geplante Regelung soll verbindliche Rahmenbedingungen schaffen und Rechtssicherheit gewährleisten“, sagt Vahle.

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