Neue Pflichten für Hundehalter
Ab dem 1. August 2026 gilt in Wennigsen eine neue Hundesteuersatzung.Assistenztiere sind künftig von der Steuer befreit

Neue Vorschriften und Pflichten für die Tierhaltung: In Wennigsen tritt am 1. August 2026 eine neue Hundesteuersatzung in Kraft.Foto: Christophe Gateau/dpa
Wennigsen. Der Rat der Gemeinde Wennigsen hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die Einführung einer neuen Hundesteuersatzung beschlossen. Unter anderem wurden die Regeln für die Steuerpflicht und die Anmeldevorschriften angepasst. Besonders wichtig: Wer einen Hund nur vorübergehend aufnimmt, muss ebenfalls Änderungen beachten. Das neue Regelwerk gilt ab dem 1. August 2026 und löst die alte Satzung aus dem Jahr 2001 ab.

Hintergrund der Novelle: „Im Laufe der vergangenen Jahre haben sich in der praktischen Anwendung der bisherigen Hundesteuersatzung verschiedene Optimierungs- und Konkretisierungsmöglichkeiten gezeigt“, teilt die Gemeinde mit. Außerdem biete die alte Satzung teilweise keine ausreichenden Möglichkeiten für eine vollständige und rechtssichere Besteuerung aller Hunde. Deshalb wurde die Satzung mit einer Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht überarbeitet.

Die gute Nachricht: Die Höhe der Steuersätze ändert sich nicht. Für den ersten Hund müssen Halter weiterhin 90 Euro pro Jahr bezahlen. Für jeden weiteren Hund werden jeweils 140 Euro fällig. Das gilt bereits seit 2015 und bleibt von der Novelle unberührt. Gegenstand der Steuer ist weiterhin das Halten von Hunden, die nachweislich mehr als drei Monate alt sind.

Eine wichtige Änderung aus der neuen Satzung: „Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt künftig auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder zum Anlernen hält oder auf sonstige Art und Weise nur vorübergehend hält.“ Das gilt nur dann nicht, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Hund bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht tritt ein, wenn die vorübergehende Haltung eines Hundes in Wennigsen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.

Neu ist auch eine Steuerbefreiung für Assistenzhunde. Unter diesen Begriff fallen künftig ebenso die bislang steuerfreien Hunde zur Unterstützung von Menschen, die nicht sehen, hören oder sprechen können sowie in anderer Form beeinträchtigt sind. Eine einjährige Steuerbefreiung gilt auch für Hunde, die aus einem deutschen Tierheim aufgenommen werden. Diese Regel wurde jedoch erweitert um Hunde, die unter das Tierschutzgesetz fallen.

Laut Gemeindeverwaltung soll diese Regelung Anreize schaffen, um Tierheime zu entlasten. Grundgedanke der Steuer sei eine Begrenzung der gehaltenen Hunde. Demnach sind zurzeit in Wennigsen 1176 Hunde gemeldet. Die jährlichen Steuereinnahmen für Hunde betragen in Wennigsen etwa 115.000 Euro.

Eine Steuerermäßigung um 50 Prozent kann künftig für das Halten von Jagdgebrauchshunden beantragt werden. Voraussetzung: Die Tiere müssen eine jagdliche Brauchbarkeitsprüfung abgelegt haben und nachweislich für die Jagd eingesetzt werden. Die gleiche Ermäßigung ist auch für Wachhunde möglich sowie für Vierbeiner, die als Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde eingesetzt werden.

Aktualisiert wurden auch die Meldepflichten. Künftig gilt: „Wer einen Hund aufnimmt, anschafft, mit einem Hund zuzieht oder diesen länger als zwei Monate hält, hat ihn innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder elektronisch bei der Gemeinde anzumelden.“ Dabei sind anzugeben: die Rasse, das Geschlecht, das Wurfdatum, der Name sowie die Chipnummer des Hundes, der Beginn der Hundehaltung und die Anzahl der im Haushalt gehaltenen Hunde. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Die Neufassung der Hundesteuersatzung ist im Ratsinformationssystem der Gemeinde veröffentlicht. Weitere Informationen sind auf der Internetseite www.wennigsen.de unter dem Titel Hundehaltung zu finden.

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