Rentenversicherung informiert zu Ferienjobs

Region Hannover. Während der Sommerferien möchten sich Jugendliche mit einem Ferienjob ihr Taschengeld aufbessern. Arbeiten die Schülerinnen und Schüler nur innerhalb der Sommerferien, dann ist es egal, wie viel sie verdienen: Sie kassieren brutto für netto und zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.

Für einen Ferienjob vereinbaren Schülerinnen und Schüler mit ihren Arbeitgebern in der Regel eine kurzfristige Beschäftigung. Dann gilt der Vertrag für längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage. In landwirtschaftlichen Betrieben dürfen es sogar bis zu 15 Wochen oder 90 Arbeitstage sein. Dieser Zeitraum sollte auch bei mehreren Beschäftigungen in einem Kalenderjahr nicht überschritten werden, sonst fallen auf den kompletten Verdienst Sozialabgaben an.

Auch wer jetzt seinen Schulabschluss in der Tasche hat, muss aufpassen: Für einen typischen Ferienjob müssen die Jugendlichen nachweisen, dass sie im nächsten Semester ein Studium beginnen. Andernfalls wird auch ein Ferienjob versicherungspflichtig – unabhängig von dessen Dauer.

Weitere Infos unter deutsche-rentenversicherung-
braunschweig-hannover.de und am kostenlosen Servicetelefon unter der Nummer (0800) 1000 480 10. RED
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