Für einen Ferienjob vereinbaren Schülerinnen und Schüler mit ihren Arbeitgebern in der Regel eine kurzfristige Beschäftigung. Dann gilt der Vertrag für längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage. In landwirtschaftlichen Betrieben dürfen es sogar bis zu 15 Wochen oder 90 Arbeitstage sein. Dieser Zeitraum sollte auch bei mehreren Beschäftigungen in einem Kalenderjahr nicht überschritten werden, sonst fallen auf den kompletten Verdienst Sozialabgaben an.
Auch wer jetzt seinen Schulabschluss in der Tasche hat, muss aufpassen: Für einen typischen Ferienjob müssen die Jugendlichen nachweisen, dass sie im nächsten Semester ein Studium beginnen. Andernfalls wird auch ein Ferienjob versicherungspflichtig – unabhängig von dessen Dauer.
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