Grundsätzlich ist das Bundesgesetz des Bau-Turbos für jede Kommune ein freiwilliges Instrument. Daher ist die Umsetzung auch regional unterschiedlich. Für den Bau-Turbo in Barsinghausen wurde eine eigene Leitlinie definiert, in der festgelegt ist, für welche Projekte und Gebiete der Turbo gilt.
Alle bisherigen politischen Beschlüsse und städtebaulichen Zielsetzungen, die es in Barsinghausen gibt, sind auch bei Anwendung des Bau-Turbos zu berücksichtigen. Der Fokus liegt auf Verdichtung. Unkompliziert ermöglicht der Bau-Turbo Neubauten in zweiter Reihe, das Schließen von Baulücken und das Aufstocken oder den Ausbau von Dachgeschossen.
Vorhaben im Außenbereich dürfen maximal sechs Wohneinheiten umfassen und müssen in einem räumlichen Zusammenhang zum bestehenden Siedlungsrand liegen. Das heißt konkret: Die Entfernung zum letzten Haus darf nicht mehr als 100 Meter sein.
In der Ratssitzung war der Grundsatzbeschluss für den Bau-Turbo in Barsinghausen schnell abgehakt und wurde einstimmig beschlossen. Viel darüber gesprochen wurde in den vergangenen Wochen aber in den zuständigen Fachausschüssen, wo Barsinghausens Leiterin des Bau- und Planungsamtes, Michaela Klank, die inhaltlichen Kernpunkte der Sonderregelung ausführlich darlegte - und allgemein für Klarheit sorgte.
Dafür hatte sich nicht nur Kerstin Beckmann von Aktiv für Barsinghausen (AFB-WG) im Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz jüngst bei ihr bedankt. Sie sei anfangs durchaus kritisch gewesen, weil sie kein wirkliches Gefühl für den Bau-Turbo gehabt hätte, gab Beckmann zu. Nun aber sei sie überzeugt, dass „wir hier eine sinnvolle Erleichterung schaffen, ohne dem Wildwuchs freien Lauf zu lassen“.
Wichtig ist der Barsinghäuser Politik, dass die nachbarschaftlichen Belange im Blick behalten werden. Und: Im Innenbereich darf die Verwaltung nur über Bauvorhaben bis maximal zwei Wohneinheiten selbst entscheiden. Diese Einschränkung wollten die Ratsfraktionen unbedingt noch in der Beschlussvorlage festgeschrieben wissen. Alle Anträge nach Bau-Turbo, die größer sind, sowie ohnehin alle Projekte im Außenbereich sind der Politik mitzuteilen. Damit behält sich der Rat die Möglichkeit vor, auch bei Verfahren nach Bau-Turbo steuernd einzugreifen. Gewerbegebiete sind ohnehin tabu.
Die gesetzliche Sonderregelung des Bau-Turbos ist aktuell bis zum 31. Dezember 2030 befristet.