Ein zentraler Bestandteil ist ein Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden. Dieser definiert klare Regeln: respektvoller und wertschätzender Umgang auf Augenhöhe, konsequente Ablehnung von Gewalt, Diskriminierung oder Grenzüberschreitung sowie klare Richtlinien für Kommunikation, Nähe und Distanz. Mit der Unterzeichnung bekräftigen alle Mitarbeitenden diese Grundsätze. Verstöße werden konsequent verfolgt – bis hin zum Ausschluss aus dem TSV Barsinghausen.
Der Verein hat einen Kinderschutzbeauftragten benannt – Malte Sahling. Darüber hinaus gibt es mindestens zwei unabhängige Vertrauenspersonen außerhalb des Vorstands als niedrigschwellige Anlaufstelle. Eltern und Kinder können sich unter kinderschutz@tsv-barsinghausen.de an den Verein wenden – auch anonym. „Es ist immer richtig, nachzufragen oder auf sein Bauchgefühl zu hören“, betont der Verein.Alle Mitarbeitenden müssen vor ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das alle vier Jahre erneuert wird. Sie unterzeichnen eine Selbstverpflichtungserklärung und erhalten eine verpflichtende Einführung in das Schutzkonzept. Regelmäßige Schulungen zu Kommunikation, Nähe-Distanz-Gestaltung und digitaler Sicherheit sollen kontinuierliche Sensibilisierung gewährleisten.
Im Trainingsalltag gelten strenge Regeln: Das Vier-Augen-Prinzip ist verbindlich – unbeaufsichtigte Einzelkontakte zwischen Trainern und Kindern sind nicht zulässig. Trainingssituationen müssen jederzeit einsehbar sein. Private Treffen ohne Einbindung Dritter sind untersagt. Bei Fahrten gelten klare Aufsichtsregelungen sowie getrennte Schlafbereiche.
Das Konzept legt zudem besonderen Wert auf digitale Sicherheit. Private 1:1-Chats zwischen Trainern und Minderjährigen ohne Einbindung der Eltern sind nicht zulässig. Es würden ausschließlich offizielle Kommunikationswege genutzt. Foto- und Videoaufnahmen dürfen nur mit vorheriger Einwilligung erfolgen.
Sollte es zu Auffälligkeiten kommen, sieht das Konzept einen verbindlichen Interventionsleitfaden vor. Wahrgenommene Auffälligkeiten würden dokumentiert und dem Kinderschutzbeauftragten mitgeteilt. Bei Bedarf würden externe Fachstellen wie das Jugendamt hinzugezogen. In akuten Gefährdungssituationen erfolge umgehend die Kontaktaufnahme mit Polizei oder Jugendamt.
Die Kinder und Jugendlichen sollen schließlich aktiv an Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Sie hätten jederzeit die Möglichkeit, Anliegen oder Beschwerden zu äußern – über niedrigschwellige und altersgerechte Beschwerdewege. Auch Eltern würden systematisch einbezogen und erhielten regelmäßige Informationen.
Das Kinder- und Jugendschutzkonzept sowie der Verhaltenskodex sind abrufbar unter:
www.tsv-barsinghausen. de/kinderschutz.