Bürgermeister Henning Schünhof (SPD) bedauert diese Entwicklung nachdrücklich. „Die Hütten wurden erst im vergangenen Jahr umfassend saniert beziehungsweise in Hohenbostel sogar neu errichtet, um Bürgerinnen und Bürgern einen attraktiven Aufenthaltsort zu bieten“, sagt er. Umso ärgerlicher sei es, dass diese Einrichtungen nun wieder mutwillig beschädigt worden seien.
Wie in der Vergangenheit kam es zu Beschädigungen des Mobiliars der Schutzhütten, verursacht durch die unsachgemäße und unvorsichtige Nutzung von Einweggrills. Es entstanden diverse Brand- und Hitzeschäden an Tischen und Sitzbänken. Zudem wurde das Holz beschädigt, indem es eingeritzt und eingekerbt wurde. Nach ersten Schätzungen der Stadtverwaltung beläuft sich der Schaden auf rund 500 Euro. Mitarbeiter der Barsinghäuser Beschäftigungsinitiative (BBI) haben die beschädigte Tischplatte demontiert und prüfen nun, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Gefahr von weiteren Beschädigungen zu senken oder im besten Falle auszuschließen.
Neben den aktuellen Vorfällen an den Schutzhütten hören auch die Zerstörungen an den Schulen in Barsinghausen nicht auf. Die Stadt hatte sich in der Vergangenheit bereits gezwungen gesehen, Belohnungen für Hinweise auf Verursacher auszusetzen. Gebracht hat es nichts. Aus den Schulen wurden der Stadtverwaltung im Januar und Februar weitere Sachbeschädigungen gemeldet. Dazu gehören beschädigte Fenster in der KGS, Schmierereien im Schulzentrum Am Spalterhals, eine beschädigte Tür in der KGS-Sporthalle, beschädigte Yogamatten, ein kaputtes Tornetz und eine demolierte Flugschaukel an der Astrid-Lindgren-Schule sowie eine mutwillig zerstörte Gehwegleuchte.
Die Täter hätten auch im Fall des Vandalismus an Schulen bislang nicht ermittelt werden können, teilt die Stadt mit. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden trage deswegen derzeit die Allgemeinheit. Für Hinweise, die zur Ermittlung der Verantwortlichen führen, setzt die Stadt Barsinghausen nun erneut eine Belohnung von bis zu 500 Euro aus.
Die Belohnung werde ausgezahlt, wenn der oder die Täter gefasst und rechtskräftig verurteilt worden seien, teilt die Stadtverwaltung mit. Hinweise nimmt die Stadt per E-Mail an schaden@ stadt-barsinghausen.de entgegen.