Aber: Die Bauaufsicht liegt bei der Region Hannover, der Bau-Turbo ist Sache der Gemeinde. Es bestehe viel Klärungsbedarf. Die Gemeindeverwaltung spricht von „erheblichen Unsicherheiten“, denn solch ein Programm habe es bisher nicht gegeben.
Hier eine zusätzliche Etage, dort der Ausbau eines Dachs als Wohnfläche oder Wohnungen im Gewerbegebiet: In welchem Umfang zum Beispiel von Bebauungsplänen abgewichen oder ein Grundstück dichter bebaut werden kann, das muss jede Kommune selbst entscheiden. Reinhard Wiens (SPD) kritisierte jetzt im Wennigser Ausschuss für Bau und Planung, dass das Gesetz schon seit dem 30. Oktober 2025 in Kraft sei, aber erst jetzt gebe es beispielsweise Workshops und Seminare für die Verwaltungen von Städten und Gemeinden. Besser wäre es gewesen, auf den Stichtag vorbereitet zu sein, sagte Wiens.
Wie auch immer: Wennigsen kommt um das Thema nicht herum, denn der Bau-Turbo soll bis Ende 2030 gelten. Der Rat muss deshalb Kriterien festlegen und Zuständigkeiten regeln. Eine Frage lautet: Wann will der Rat selbst mitentscheiden, bei welchen Angelegenheiten überlässt er dies dem Bauausschuss oder dem Verwaltungsausschuss? Ebenfalls zu klären: Wie sollen Nachbarn angehört und wie die breite Öffentlichkeit beteiligt werden? Die Gemeindeverwaltung bereitet hierzu einen Entwurf vor, doch sie braucht mehr Zeit als bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses am 5. März, wie Claudia Albrecht, Leiterin der Bauverwaltung, deutlich machte. Die nächste reguläre Sitzung ist dann erst wieder am 7. Mai. Fachbereichsleiterin Anette Lerch beschreibt die jetzige Phase so: „Es ist ein Herantasten.“ Albrecht machte deutlich: „Eine Baugenehmigung hat schließlich Auswirkungen auf Jahrzehnte.“
Das Prozedere sieht so aus: Nachdem der Bauantrag bei der Region Hannover eingereicht wurde, hat diese eine Woche Zeit, um ihn an die Gemeinde weiterzureichen. Wenn sich die Gemeinde nicht drei Monate nach Eingang des Bauantrags bei der Region meldet, gilt dies als Zustimmung. Ein solches Bauleitverfahren dauere sonst bis zu anderthalb Jahre, sagte Albrecht. Akten in Papierform werden nicht hin- und hergeschickt. „Es läuft alles digital“, sagte Lerch.
Der Bau-Turbo ist unter anderem für alle interessant, die auf dem eigenen Grundstück ein weiteres Gebäude errichten möchten. Albrecht nannte die Benekenstraße, Gartenstraße und Blumenstraße als Beispiele. Für diese sogenannte Hinterbebauung hatte die Gemeinde zum Beispiel 2023 für die Wennigser Mark einen Bebauungsplan geschaffen und 2019 einen für die Kampstraße in Degersen. Für beide Gebiete habe bislang niemand einen Antrag gestellt. Doch ein Bebauungsplan sei immer auch eine „Angebotsplanung“.
Einen Rechtsanspruch auf den Bau-Turbo gebe es nicht. Bei den Anträgen werde wie sonst auch geprüft, inwieweit sich zum Beispiel zusätzlicher Wohnraum auf den Verkehr auswirkt oder ob es die Kapazität des Kanalnetzes hergibt.
Was macht die Gemeinde, wenn bereits in den nächsten Tagen jemand einen Antrag stellt und vom Bau-Turbo profitieren möchte? Der Antragsteller oder die Antragstellerin, so empfiehlt es der Niedersächsische Städtetag, erhält eine Eingangsbestätigung zum Beispiel mit diesem Wortlaut: „Derzeit ist noch nicht abzusehen, dass das Vorhaben mit den gemeindlichen Vorstellungen von der städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist und weitere öffentliche Belange und nachbarliche Interessen angezeigt sein könnten.“