„Ein klassisches Beispiel ist es, wenn die Feuerwehr eine Katze retten soll, die es nicht aus eigener Kraft von einem hohen Baum herunterschafft“, sagt Wennigsens Gemeindebrandmeister Jörg Ommen. Ein solcher Einsatz sei keine originäre Aufgabe der Feuerwehr, weil es nicht um „Leib und Leben“ von Menschen gehe. Ommen versichert aber: „Wir weisen auf die Gebührenpflicht hin und fragen, ob die Tierrettung als Auftrag erteilt wird.“
Dass die Gemeindefeuerwehr für Dienstleistungen Gebühren erhebt, ist nicht neu. Nur: Die bislang gültige Gebührensatzung ist bereits zehn Jahre alt. Nun soll auf Grundlage von Gesetzesänderungen ein neues Tarifsystem eingeführt werden. Die Satzung werde „verschlankt“, sagt der Gemeindebrandmeister. Die Überarbeitung sei auch als rechtssichere Abrechnungsgrundlage notwendig.
Der Finanzausschuss der Gemeinde hat sich bereits für die Änderungen ausgesprochen. Wenn auch der Rat grünes Licht gibt, soll die neue Satzung bereits am 11. Dezember in Kraft treten. Für die Ermittlung des neuen Gebührentarifs hat sich die Gemeinde von einer beauftragten Firma beraten lassen. Auf Grundlage der Einsatzstunden von Rettungskräften und -fahrzeugen in den vergangenen drei Jahren wurden künftige Kosten prognostiziert und notwendige Gebühren in fünf Tarifgruppen kalkuliert.
Für Dienstleistungen wie das Auspumpen von Kellern sowie das Fällen von Bäumen soll künftig gelten: Pro angefangener halber Stunde (ab der fünften Minute) kostet der Einsatz jeder Feuerwehrkraft jeweils 37 Euro. „Das ist sogar etwas günstiger geworden“, berichtet Gemeindebrandmeister Ommen. Bislang wurden für den gleichen Personaleinsatz 43 Euro berechnet.
Größere Summen enthält die neue Satzung, wenn wegen Fahrlässigkeit oder als Dienstleistung Einsatzwagen benötigt werden. Für kleinere Fahrzeuge wie Mannschaftstransporter werden pro halber Stunde 229 Euro berechnet. Bei einem Löschfahrzeug sind für 30 Minuten 254 Euro fällig. Richtig teuer wird ein Drehleitereinsatz: Pro halber Stunde beträgt die Gebühr 843 Euro.
Zur Kasse bittet die Gemeinde auch für Verbrauchsmaterial. Das gilt etwa, wenn Bindemittel zum Abstreuen von Ölspuren eingesetzt werden muss, weil ein Fahrzeug nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand war. Auch Löschmittel für fahrlässig verursachte Brandeinsätze wird berechnet. Die Entsorgung wird ebenfalls in Rechnung gestellt. Für Türöffnungen und Reparaturen werden die Kosten von Schließzylindern berechnet. Grundlage ist jeweils der Anschaffungspreis.
Maßgeblich für die Gebührenberechnung ist der Zeitraum vom Ausrücken der Feuerwehr bis zum Einrücken nach Einsatzende – auch wenn ein Gebührenpflichtiger nach dem Ausrücken auf die Leistung verzichtet. Der Gemeindebrandmeister nennt eine weitere kostenpflichtige Leistung: „Für Brandsicherheitswachen werden pro Feuerwehrkraft für jede halbe Stunde jeweils 12 Euro berechnet.“ Kostenpflichtig seien auch fahrlässig ausgelöste Einsätze von fehlerhaften Brandmeldeanlagen und Notrufsystemen in Fahrzeugen.
Zur Kasse gebeten wird auch die Polizei: „Wenn die Feuerwehr bei einer Strafverfolgung als Amtshilfe Gebäude oder Wohnungen öffnen und sichern soll“, sagt Ommen.