„Das Ziel ist es, die Lärmsituation an Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet zu ermitteln und auszuwerten sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz zu prüfen“, teilt die Verwaltung mit. Im Geltungsbereich des Lärmaktionsplans innerhalb der Stadt sind die Bundesstraße 65, die Landesstraße 392 mit dem Streckenabschnitt der Rehrbrinkstraße sowie – auf einem kurzen Stück – die Autobahn 2 westlich von Bantorf von dieser Fortschreibung betroffen.
Die Öffentlichkeit kann sich bis zum 30. Juni am Lärmaktionsplan beteiligen und sich informieren. Während der Dauer der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Barsinghausen abgegeben werden. Die Lärmkarten liegen im Eingangsbereich des Rathauses I zur Einsicht aus und können dort zu den Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung unter Telefon (05105) 7 74 22 38 eingesehen werden. Die Unterlagen stehen zudem auf der Internetseite der Stadt unter www.barsinghausen.de zur Verfügung.