Anmeldung von Grundschulkindernbis Mai erforderlich

Gehrden. Kinder, die bis zum 1. Oktober 2026 das sechste Lebensjahr vollenden werden sind zum Schuljahr 2026/2027 schulpflichtig und müssen bis zum 6. Mai 2025 angemeldet werden. Das teilt die Gehrdener Stadtverwaltung mit. Kinder, die eine andere Schule besuchen sollen, zum Beispiel die Freie Waldorfschule oder eine Förderschule, müssen ebenfalls zunächst angemeldet werden.

Die Anmeldung erfolgt online. Den entsprechenden Link sowie alle wichtigen Informationen, beispielsweise, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, die Anmeldetermine und die Kontaktdaten der Schulen erhalten Eltern und Erziehungsberechtigte auf den Internetseiten der Grundschulen. Für die Grundschule Am Castrum lautet die Webadresse: www-gs-am-castrum. gehrden.de und für die Grundschule Am Langen Feld www.gsalf.gehrden.de.

Beide werden laut Verwaltung voraussichtlich ein offenes Ganztagskonzept anbieten. Die Grund- und Oberschule Gehrden bietet einen gebundenen Ganztag an und kann im Rahmen der Anmeldung ausgewählt werden; Informationen über die Unterrichtsstruktur und die Betreuungszeiten stehen auf der Internetseite www.oberschule-gehrden.de.

Alle Familien der schulpflichtigen Kinder wurden bereits angeschrieben. In welcher Grundschule das Kind aufgenommen wird, richtet sich nach der Wohnanschrift – ausgenommen hiervon ist die Oberschule, an der alle Gehrdener Kinder angemeldet werden können. Für weitere Fragen stehen die Sekretariate der Schulen zur Verfügung.

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