Klage gegen Klinikneubau scheitert vor Gericht
Oberverwaltungsgericht hat entschieden:
Bebauungsplan der Stadt Gehrden muss nicht überarbeitet werden

Modernisierung geplant: Das Klinikum in Gehrden erhält einen Teilneubau. Fast 250 Millionen Euro wird das kosten.Foto: Dirk Wirausky
Gehrden. Dem Neubau des Bettenhauses am Klinikum Robert Koch in Gehrden steht nichts mehr im Weg. „Die Stadt Gehrden hat in allen Punkten gewonnen“, teilte Bürgermeister Malte Losert (parteilos) nach der Gerichtsverhandlung in Lüneburg mit. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) habe sich zweieinhalb Stunden umfassend mit allen Details zum geplanten Neubau auf dem Gelände des Robert-Koch-Klinikums befasst – und am Ende den Bebauungsplan (B-Plan) bestätigt.

Mit dem Neubau gehen Veränderungen bei der Verkehrsführung und der Parkplatzsituation einher. Anwohner der Franzburger Straße, Von-Reden-Straße und Moltkestraße hatten gegen den B-Plan der Stadt geklagt, weil ihrer Meinung nach wesentliche Lärmquellen des Klinikbetriebs näher an ihre Wohngrundstücke heranrücken und dort zu höheren Belastungen führen würden. Auch der Verkehrslärm würde zunehmen. Für die Kläger eine unzumutbare Mehrbelastung. Aus diesem Grund war der B-Plan bereits mehrfach überarbeitet worden, bevor er Ende 2022 im Gehrdener Rat zur Abstimmung kam.

Gereicht hatte die finale Version den Anliegern dennoch nicht, wobei die Stadt in ihrer Planung mit einem Aufschlag von 10 Prozent bereits größere Emissionen annimmt, als realistisch sind. Diese Meinung teilt offenbar auch das OVG. „Laut dem Vorsitzenden Richter Sebastian Lenz ist die Franzburger Straße in der Emission nicht überbelastet. Der Werkhof des Gebäudes kommt in die Ebene -1, das heißt, die Lkw laden im Untergeschoss aus. Unterm Strich wurde deutlich, dass eher eine Lärmverringerung von fünf Dezibel zu erwarten ist“, erläutert Losert.

In seiner Argumentation vertrat das OVG laut dem Bürgermeister grundsätzlich die Meinung, dass „Kliniken vor Wohnbebauung“ gingen. Die Anwohner des Bestandsgebäudes hätten ihren Wohnort zudem bewusst gewählt, als sie mitunter in den Achtzigerjahren dorthin gezogen seien, gibt Losert die Aussagen des Vorsitzenden Richters wieder. „Er sagte, ein Neubau gehe mit der Zeit, mit so etwas könne man rechnen“, berichtet er. Außerdem werde sich die Bettenanzahl durch den Neubau nicht erhöhen, es sei folglich von keiner großen Zunahme privater Autos auszugehen.

Der erste Senat des OVG in Lüneburg ist den Einwänden der Anlieger daher nicht gefolgt, begründet wird dies im Wortlaut so: „Die von dem Krankenhaus in seiner geplanten Gestalt ausgehenden Lärmbelastungen seien den Anwohnern zumutbar. Der Neubau des Bettenhauses und die Veränderung der Verkehrsführung führten aufgrund baulicher und betrieblicher Schallschutzmaßnahmen, insbesondere der vorgesehenen Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der Krankenwagenzufahrt und des Verzichts auf eine Warenanlieferung zur Nachtzeit, zu einer deutlichen Verbesserung der Lärmsituation. Lauter werde es im Umfeld des Krankenhauses nicht.“ Zudem sei das Klinikum bei der Errichtung der Wohngebäude schon vorhanden gewesen. Die Stadt Gehrden habe Standort- und Erschließungsalternativen intensiv untersucht.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Bürgermeister Losert zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. „Wir sind froh, dass der B-Plan Bestand hat und klar bestätigt wurde, dass dieser gut durchdacht ist. Ich freue mich, dass nach vielen Jahren dieses Thema abgeschlossen ist und der Neubau endlich losgehen kann.“

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