Ersatzneubau am Klinikum: Anwohner wehren sich
Normenkontrollverfahren am Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen den Bebauungsplan

Auflage: Entlang der Von-Reden-Straße muss eine Lärmschutzwand errichtet werden.Foto: Dirk Wirausky
Gehrden. Showdown in Lüneburg: Dort entscheidet sich am 15. Januar (nach Redaktionsschluss), ob der Bebauungsplan für das Klinikum Robert Koch in Gehrden tatsächlich genehmigungsfähig ist. Das Oberverwaltungsgericht befasst sich in erster Instanz mit Einwänden von Anliegern der Franzburger Straße, Von-Reden-Straße und Moltkestraße gegen den B-Plan der Stadt.

Mit diesem hatte die Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau des Bettenhauses auf dem bestehenden Klinikgelände, der Bestandteil der Medizinstrategie 2030 des Krankenhausverbunds Klinikum Region Hannover ist, geschaffen. Die Investitionssumme beträgt mehr als 160 Millionen Euro. Mit dem Neubau gehen Veränderungen der Verkehrsführung und der Parkplatzsituation einher.

Gegen den Bebauungsplan wenden sich Anwohner des benachbarten Wohngebiets seit Jahren. Sie rügen insbesondere, dass bei seiner Umsetzung wesentliche Lärmquellen des Klinikbetriebs näher an ihre Wohngrundstücke heranrücken und dort zu höheren Belastungen führen würden. Auch der Verkehrslärm würde zunehmen. Insgesamt sei die entstehende Mehrbelastung unzumutbar, so die Kläger. Bevor der Bebauungsplan im Rat der Stadt Ende 2022 verabschiedet werden konnte, musste er mehrfach überarbeitet werden. Erst die dritte Version kam zur Abstimmung.

Bürgermeister Malte Losert (parteilos) ist vor dem Termin in Lüneburg verhalten optimistisch. Er hoffe, dass der B-Plan durchgehe. Die Stadt habe auch in Absprache mit dem KRH detaillierte Gutachten zum Verkehr und Lärmschutz nachgereicht. Es seien viele Unterlagen und Einzelgutachten dem OVG übergeben worden. „Wir wollen das Thema endlich abschließen“, sagt Losert.

Doch sicher sein kann sich Losert nicht. Möglicherweise muss die Stadt den B-Plan in Teilen überarbeiten. Der schlimmste Fall wäre es, wenn er komplett neu aufgerollt werden muss. „Doch davon gehen wir nicht aus“, sagt Losert. Schlussendlich sei die entscheidende Frage, für wie schwerwiegend das Gericht die Einwände der Kläger einstufe. Schlussendlich gehe es um Daseinsvorsorge und ein gutes Krankenhaus vor Ort.

Im Wesentlichen geht es bei dem Streit um den Immissionsschutz. Zwingend vorgeschriebene schalltechnische Vorkehrungen sind im B-Plan verankert worden. Hintergrund ist die Lage des neuen Wirtschaftshofes auf der Nordseite des Geländes. Er rückt sehr nahe an die Wohngebiete nördlich der Von-Reden-Straße heran. Unter anderem muss deshalb eine begrünte Lärmschutzwand an der Von-Reden-Straße errichtet werden. Auch sonst sollen die Immissionen so gering wie möglich gehalten werden.

Die Belastung während der mehrjährigen Bautätigkeit soll für die Anwohner auf ein Minimum beschränkt werden. Unter anderem soll ein elektronisches Verkehrsleitsystem den Baustellenverkehr auf ein Minimum reduzieren.

Barbara Schulte, Geschäftsführerin Finanzen und Infrastruktur des Klinikums Region Hannover (KRH), hatte sich im August gelassen zu dem Normenkontrollverfahren geäußert. „Das war zu erwarten“, sagte sie. Sie glaube, dass alle Punkte erfüllt und rechtssicher seien. Sie geht davon aus, dass die Belange der Bürgerinnen und Bürger bei dem Bauprojekt ausreichend berücksichtigt worden seien. „Wir haben alles getan, um den Anwohnern entgegenzukommen“, sagte Schulte im Sommer.

Dass der Einspruch einiger Anlieger gegen das Neubauprojekt möglicherweise zu einem Baustopp führen könnte, glaubte Schulte nicht. Sie war überzeugt, dass in einem Abwägungsprozess die medizinische Versorgung der Menschen höher zu bewerten sei als die Einwände der Anwohner.

Im Mai hatte das KRH die Baugenehmigung erhalten – deutlich später als erhofft. Vorausgegangen waren mehrere Stufen des Genehmigungsverfahrens, in denen auch die unterschiedlichen Interessen der Anwohner berücksichtigt werden mussten. Mit der erfolgten Genehmigung sei ein echter Meilenstein genommen worden, um mit dem Teilersatzneubau des Klinikums Robert Koch einen ganz wesentlichen Baustein für die Umsetzung der Medizinstrategie 2030 zu realisieren, teilte das KRH mit.

In dem Teilneubau sollen acht Pflegestationen untergebracht werden, dazu ein zentraler OP-Bereich, Entbindungsstation, Herzkatheter-Messplätze, interdisziplinäre Endoskopie, interdisziplinäre Elektivaufnahme und Labor. Darüber hinaus wird die Neurologie von Laatzen nach Gehrden verlegt. Die Schlaganfallstation („Stroke Unit“) würde mit der Verlegung der Abteilung ebenfalls nach Gehrden gehen. Grund dafür ist, dass die Gehrdener Klinik mit ihrer Kardiologie besser ausgestattet ist als Laatzen. Nach Fertigstellung hat das Krankenhaus als Schwerpunktversorger 349 Betten. Die Zahl der Parkplätze wird erhöht, von 309 auf vermutlich 349. Zwei zentrale Parkzonen werden geschaffen: an der Schwesternschule und später auf der Fläche, wo jetzt noch der alte Krankenhauskomplex steht.

(Informationsstand bei
Redaktionsschluss am 15. Januar)
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