Die CDU hatte sich ausgerechnet, dass die betreffende Fläche aufgrund der Verlegung der Zufahrt von der Bundesstraße 217 nach Evestorf nutzbar geworden sei und über die ehemalige Ortszufahrt auf einfache Weise erschließbar sei. Das hatte der CDU-Fraktionsvorsitzende Ernst Herbst auch so gegenüber dieser Redaktion erläutert. Im Ausschuss gab es dazu allerdings Gegenwind aus verschiedenen Richtungen.
So berichtete Fachbereichsleiterin Anette Lerch, dass die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eine Zuwegung von der B217 aus bereits abgelehnt habe. Die Erschließung sei daher nur über die angrenzenden privaten Gewerbegrundstücke denkbar, also nicht öffentlich möglich. Diese Variante hatte es bei einer früheren Änderung des Bebauungsplanes zwar schon einmal gegeben, wie Herbst ausführte. Allerdings liegen der Verwaltung bislang keine Informationen vor, ob und welcher Eigentümer eine solche Erschließung zulassen würde.
Der Naturschutzbeauftragte Bernd Mros wies zudem darauf hin, dass auf der Fläche Kompensationen für Bauvorhaben vorgenommen wurden. Dazu waren im vergangenen Jahr Bäume gepflanzt worden, die sich aktuell sehr gut entwickelten. Man müsse eine ordentliche Kosten-Nutzen-Berechnung aufstellen, um dann beurteilen zu können, ob die Gemeinde auf diese Grünfläche zugunsten einer Gewerbefläche verzichten wolle, forderte er.
Den Gegnern des Antrags fiel zudem auf, dass für eine der drei Varianten einer neuen Gewerbefläche, die das Areal am besten ausnutzen würde, das vorhandene Regenrückhaltebecken verlegt werden müsste. Michael Markmann (SPD) vermutete, dass dafür so hohe Kosten anfallen würden, dass die neue Gewerbefläche nicht kostendeckend geschaffen werden könne.
Den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans lehnten daraufhin der Bauausschuss und später auch der Finanzausschuss mit jeweils 6:2 Stimmen mehrheitlich ab. Eine weitere Beratung ist für den Verwaltungsausschuss am 15. September vorgesehen.