Artenschutz statt Kahlschlag
Ronnenberger Bauhofleiter Martin Borchers erklärt, worauf seine Mitarbeiter beim Rückschnitt von Bäumen und Büschen achten sollen.

Kahlschlag: Entlang der B65 in Empelde und Hannover sind nur einzelne Bäume übrig geblieben.foto: Andreas Beichler
Empelde. Dieser Fall hat in den vergangenen Wochen für viel Aufsehen gesorgt: Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV) hatte am Wall der Bundesstraße 65 in Empelde und Hannover auf rund 850 Metern praktisch Kahlschlag betrieben. Nach einer Anfrage der Grünen in der Regionsversammlung an die Untere Naturschutzbehörde der Region Hannover prüfte diese die Maßnahme, stufte sie als unverhältnismäßig ein und befand, dass die NLSTBV eine Kompensation für das zerstörte Biotop erbringen muss.

Die Landesstraßenbaubehörde hatte die Intensität der Rodung damit begründet, dass die rückwärtige Entwässerung der Bundesstraße wiederhergestellt werden musste. Durch den fortgesetzten Wuchs sei die Funktion nicht mehr vollständig erfüllt worden. Außerdem habe die Lärmschutzwand für regelmäßige Inspektionen freigelegt werden müssen. Aus Sicht der Naturschutzbehörde verstieß die NLStBV dabei aber gegen das Bundesnaturschutzgesetz.

In der Stadt Ronnenberg ist der städtische Bauhof für die Pflege von öffentlichen Grünanlagen zuständig. Wir haben Bauhofschef Martin Borchers gefragt, mit welchen Standards seine Mitarbeiter zu Werke gehen und worauf sie zu achten haben.

Wallanlagen, ähnlich derer an der B65, sind in Ronnenberg eher selten zu finden, berichtet Borchers. Lediglich an der Nenndorfer Straße in Empelde und der Straße Haarbeeke in Ronnenberg muss der Bauhof solche Flächen pflegen. Etwa alle zwei Jahre sei dort ein stärkerer Rückschnitt erforderlich. Dabei sieht sich der Bauhof Kritik aus zwei Richtungen ausgesetzt. Einigen Anwohnern ginge der Rückschnitt nicht weit genug, andere hätten es lieber, wenn der Bauhof das Grün einfach wachsen ließe, erzählt Borchers von einer extremen Bandbreite in der Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger.

Einen so radikalen Rückschnitt wie an der B65 gebe es in Ronnenberg nicht. Dennoch könne es tatsächlich dazu kommen, dass Sträucher auf den Stock gesetzt werden müssen. Die Bauhofmitarbeiter gehen allerdings höchstens am Rand mit größeren Maschinen gegen den Wuchs vor. „Wir gehen händisch durch und versuchen, Acht zu geben“, schildert der Bauhofchef das Vorgehen bei der Bearbeitung von Büschen und Bäumen mit Rücksicht auf die darin lebenden Kleintiere und Insekten. Dabei stimme sich der Bauhof auch eng mit dem Team Ökologie und Klimaschutz der Verwaltung (Team 34) bezüglich der Art der Bearbeitung und dem richtigen Zeitpunkt ab.

An manchen Stellen sei ein massiveres Eingreifen allerdings vonnöten. Borchers nennt als Beispiel die Brombeere, die in ihrem Wuchs alles andere überlagere. Solchen Pflanzen müssten seine Mitarbeiter stärker zuleibe rücken, „um gewünschten Aufwüchsen eine Überlebenschance zu ermöglichen“.

Auf Randstreifen neben Fahrbahnen und Radwegen, die der Bauhof zum Beispiel am Weetzer Kirchweg und der Gehrdener Straße zu pflegen hat, kommt neben Kleintieren noch ein anderer Aspekt zum Tragen: achtlos weggeworfener Müll. Die Mitarbeiter hätten deshalb den Auftrag, die zu mähenden Flächen zuvor abzugehen und Müll einzusammeln, um diesen nicht mit dem Mähwerk zu zerkleinern und insbesondere die Entstehung von Mikroplastik zu begünstigen. Borchers wirbt aber auch um Verständnis dafür, dass für diese Arbeiten im gesamten Stadtgebiet nur zwei Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Er könne deshalb nicht ausschließen, dass bei allen Bemühungen kleine Bestandteile des Abfalls doch ins Mähwerk geraten können. „Das kann man nicht ausschließen“, stellt Borchers fest. Effektiver wäre es, wenn die Passanten ihren Müll erst gar nicht auf den betreffenden Grünflächen zurücklassen würden.

In manchen Situationen mäht der Bauhof Flächen auch absichtlich nicht komplett ab. Wenn sich blühende Pflanzen, wie wilder Klatschmohn, entwickelten, ließen die Mitarbeiter diese Flächen in Absprache mit dem Team 34 zugunsten der Insekten stehen. Für solche Fälle hätten sie aber auch schon ein Gespür entwickelt, sagt Borchers. Insgesamt versuchten die Mitarbeiter bei ihren Tätigkeiten, auf den Artenschutz zu achten.

NLStBV und Naturschutzbehörde haben als Reaktion auf das Gescheihen an der B65 in Empelde bereits vereinbart, „dass bei allen potenziellen Eingriffsvorhaben eine vorherige Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt. Explizit betrifft das auch flächenhafte Rückschnitte über 50 Quadratmeter“, berichtet Regionssprecher Philipp Westphal. Die geplante Entnahme von Einzelbäumen soll demnach künftig auf Grundlage einer Liste mit kartografischer Zuordnung von Entnahmeort und Ort der Kompensationspflanzung im Vorfeld abgestimmt werden. Einzelne Schritte sollen künftig auch über die Presse öffentlich gemacht werden. Dabei muss die Landesbehörde die „Unvermeidbarkeit der Maßnahme“ darstellen und der Eingriff gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kompensiert werden. Es gebe zwar die Möglichkeit, einer Befreiung gemäß Paragraf 67 des Bundesnaturschutzgesetzes, deren Erteilung sei jedoch mit hohen gesetzlichen Auflagen verbunden, so die Naturschutzbehörde.

Maßnahmen der akuten Gefahrenabwehr könnten hingegen grundsätzlich immer erfolgen und dann entsprechend dokumentiert und nachbilanziert werden.





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