„Werden schadhafte oder nicht standsichere Grabmäler festgestellt, so werden die Nutzungsberechtigten darüber schriftlich von der Stadt Gehrden informiert. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass jeder Grabnutzungsberechtigte zur Sicherung der Standsicherheit des Grabmales verpflichtet ist“, teilt die Stadtverwaltung mit. Für Rückfragen steht die Ansprechpartnerin im Rathaus unter Telefon (05108) 6404531 oder per E-Mail an mensing@gehrden.de zur Verfügung.