Gute Chancen haben Bauwillige, wenn sie dem Motto „Umbau vor Neubau“ folgen und innerorts möglichst mehrere Wohnungen beispielsweise durch Aufstockungen oder Anbauten nachverdichten und das am besten auf einem bereits erschlossenen Grundstück. Wer hingegen im Außenbereich, also zum Beispiel am Ortsrand oder in der Feldmark, etwas verwirklichen möchte, hat schlechte Karten. Dort gilt der Bau-Turbo nicht. Die Gemeinde möchte damit landwirtschaftliche Flächen erhalten und Splittersiedlungen vorbeugen.
Ist das Grundstück bisher nicht bebaut, sind mindestens sechs Wohneinheiten zu schaffen und das möglichst in kompakter Bauweise mit mehreren Stockwerken. Ist die Bruttogrundfläche größer als 600 Quadratmeter, ist eine frühzeitige Bürgerinformation Pflicht. Wer eine Genehmigung bekommt und nicht innerhalb von drei Jahren baut, dem droht eine Vertragsstrafe.
Hinzu kommt: Wenn das Grundstück noch keine Straßen hat und noch nicht ans Kanalnetz angeschlossen ist, muss der Bauherr die Erschließung selbst bezahlen und die Anlagen bleiben privates Eigentum. Mindestens ein Stellplatz pro Wohnung ist Pflicht. Doch auch innerorts darf nicht überall gebaut werden. Die Projekte müssen zu vorhandenen Plänen wie dem Flächennutzungsplan passen, der die Gemeindeentwicklung im Groben regelt. Gebiete mit „wichtigen Ökosystemleistungen“ sind tabu. Die Gemeindeverwaltung macht zudem deutlich, dass „die bloße Erweiterung einer Wohnung, ohne dass dadurch neue Wohneinheiten geschaffen werden“, nicht ausreiche.
Damit schneller entschieden werden kann, soll vor allem der vertraulich tagende Verwaltungsausschuss für den Bau-Turbo zuständig sein. Das Programm des Bundes gilt bis Ende 2030. Die Bauaufsicht liegt weiterhin bei der Region Hannover. Nachdem der Bauantrag dort eingereicht worden ist, hat die Region eine Woche Zeit, um ihn an die Gemeinde weiterzureichen. Wenn sich die Gemeinde nicht drei Monate nach Eingang des Bauantrags bei der Region meldet, gilt dies als Zustimmung. Einen Rechtsanspruch auf den Bau-Turbo gibt es nicht.