Gegenstand des Verfahrens waren Ansprüche aus einem Erschließungsvertrag aus dem Jahr 2018 zwischen der Stadt und einer Projektentwicklungsgesellschaft. Diese habe sich verpflichtet, die Erschließungsanlagen für ein Baugebiet eigenverantwortlich und innerhalb einer festgelegten Frist herzustellen. Im Verlauf der Bauarbeiten sei es zu erheblichen Differenzen über die Ausführung der Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich der verwendeten Baumaterialien und der Einhaltung technischer Vorgaben, gekommen.
Die Stadt habe beanstandet, dass der Bau der Frostschutzschicht nicht ausreichend bemessen war. Zudem sei die Maßnahme nicht fristgerecht fertiggestellt worden. Nachdem eine einvernehmliche Klärung nicht möglich gewesen sei und die Arbeiten zum Stillstand kamen, erhob die Stadt im Jahr 2020 Klage.
„Das Gericht folgte nun der Argumentation der Stadt in zentralen Punkten. Es stellte fest, dass die Beklagte ihrer Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Ausführung und Fertigstellung der Erschließungsanlagen nicht nachgekommen ist. Insbesondere wurde bestätigt, dass die Stadt berechtigt war, die Qualität der eingebauten Materialien überprüfen zu lassen, nachdem entsprechende Nachweise nicht erbracht wurden“, teilt die Verwaltung mit.
Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner zur Zahlung von rund 86.000 Euro verurteilt. Dieser Betrag umfasst sowohl die der Stadt entstandenen Gutachterkosten als auch Vorschüsse für die noch ausstehenden Arbeiten zur endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen. Darüber hinaus wurde klargestellt, dass die Stadt berechtigt ist, die Fertigstellung der Maßnahme nun selbst zu veranlassen. „Das Urteil schafft endlich Rechtssicherheit nach einem langen und komplexen Verfahren“, erklärt die Stadtverwaltung.
Ein im Verfahren berücksichtigtes Sachverständigengutachten bestätigte zudem die Einschätzung der Stadt, dass der bisherige Aufbau der Straße nicht den erforderlichen technischen Anforderungen entspricht und Nachbesserungen notwendig sind.
Die Beklagten können noch Rechtsmittel einlegen. „Die Stadt Barsinghausen wird auf dieser Grundlage die erforderlichen Maßnahmen vorbereiten und Mittel für den Haushalt 2027 zur Umsetzung anmelden. Die Entwässerungsproblematik soll mit den Anwohnern noch dieses Jahr gelöst und auch umgebaut werden“, schreibt die Verwaltung.