„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“, lautet ein bekanntes Zitat aus „Wilhelm Tell“ von Friedrich Schiller, als Ohrwurm dereinst gesungen von Roland Kaiser. Und so kommt es Jahr für Jahr vor allem während der Gartensaison zu Nachbarschaftsstreitigkeiten. Zankapfel ist oft der bei Garten- oder Renovierungsarbeiten entstehende Lärm.
„Ich glaube, in der Woche bis 18 Uhr und samstags bis 20 Uhr“, antwortet Miguel Ibanez auf die Frage, bis wann man in Barsinghausen abends Lärm machen darf. Er lädt gerade zusammen mit seiner Frau Grünschnitt bei der Annahmestelle Am Blumenhof ab. Handwerker dürften länger Krach machen, aber dafür müssten sie eine spezielle Genehmigung haben, vermutet er.
Michael, der seinen Nachnamen nicht nennen möchte, werkelt mit Gartenschere und Grünschnittsammelbehälter in seinem Garten in Egestorf. Mit Rasenmäher und Co. dürfe man Montag bis Samstag bis 19 Uhr lärmen, glaubt er. „Mittagsruhe gibt es gefühlt seit zwanzig Jahren nicht mehr“, meint der Hobbygärtner. Gartenbaubetriebe und Handwerker müssten ja Lärm machen, doch sollten sie dies „innerhalb akzeptabler Zeiten“ tun, meint er.
Mammo Kasem hackt Unkraut im Vorgarten. Rasenmähen am Sonntag ist für ihn tabu. Unter der Woche sei von 13 bis 15 Uhr Mittagsruhe, danach dürfe bis 19 Uhr Lärm gemacht werden. Handwerker und Gartenbaubetriebe dürften die Mittagsruhe ignorieren, glaubt er. Für den Samstag vermutet er stärker eingeschränkte Zeiten.
Lore Ludwig vermutet, dass zwischen 8 und 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr Lärm erlaubt ist. „Es gibt die Mittagsruhe noch“, ist sie ganz sicher. Am Sonntag dürfe gar kein Krach gemacht werden, am Samstag vielleicht bis 18 Uhr. Handwerker müssten sich nicht an die Mittagsruhe halten und dürften bereits ab 7 oder sogar 6 Uhr starten, meint sie.
Ihre Nachbarin Andrea Wente kennt sich bei den Zeiten nicht so gut aus. Sie erzählt, dass bei der Schutzhütte in der Feldmark bei Langreder junge Leute am vergangenen Samstag die Outdoorsaison mit Musik eröffnet hätten. „Da fängt das Leben wieder an“, meint sie tolerant.
Und tatsächlich liegen sie alle nicht ganz falsch. Die Regeln zum Lärmschutz sind in Barsinghausen durch die Straßen- und Umweltordnung (StrUmwO) geregelt. Dort sind unter dem Titel „Lärmverhütung“ folgende Ruhezeiten festgelegt: An Sonn- und Feiertagen gilt demnach eine ganztägige, sogenannte „Sonntagsruhe“. An Werktagen – einschließlich Samstag – soll zwischen 13 und 15 Uhr Mittagsruhe herrschen und zwischen 22 Uhr und 6 Uhr Nachtruhe. Samstags gilt diese bereits ab 20 Uhr.
Für Gartengeräte mit Verbrennungsmotoren – insbesondere Rasenmäher – gelten kürzere Zeiten: Sie dürfen nur an Werktagen (einschl. Samstag) und nur von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr benutzt werden. Die Mittagsruhe gilt nicht für gewerbliche, land- und forstwirtschaftliche Arbeiten entsprechender Betriebe. Die Regeln zur Mittagsruhe können Städte in eigenen Satzungen regeln, eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht.
„Während der Sonntagsruhe sind Tätigkeiten verboten, die störenden Lärm verursachen“, zitiert Pressesprecherin Lea Drewnitzky aus der Straßen- und Umweltordnung. Dies gelte insbesondere für lärmverursachende, motorbetriebene Geräte wie Sägen oder Bohrmaschinen. Außerdem seien Sonntage gemäß Paragraf 3 und 4 des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage „Tage allgemeiner Arbeitsruhe“, an denen „öffentliche bemerkbare Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen“ verboten seien. Ausnahme: private, leichtere Betätigungen in Haus und Garten sowie unaufschiebbare Arbeiten „zur Befriedigung häuslicher oder landwirtschaftlicher Bedürfnisse“.
Bei durch Kinder verursachten Geräuschen gelten in Barsinghausen andere Grundsätze. „Übliche Lebensäußerungen wie Lachen, Weinen, Schreien, Spielen oder Rennen gelten als Ausdruck kindlicher Entwicklung. Auch während der Ruhezeiten ist dies in der Regel hinzunehmen“, erklärt Drewnitzky. Lärm von Kindern auf Spielplätzen und Außenbereichen von Schulen und Kindergärten sei in Barsinghausen außerhalb der Schulzeiten an Werk-, Sonn- und Feiertagen täglich von 8 bis 20 Uhr erlaubt. Ruhezeiten seien nicht vorgesehen, dies gelte auch für den laufenden Schul- und Kita-Betrieb.
Im Internet ist auf der Seite der Stadt Barsinghausen das Einreichen einer Lärmbeschwerde mittels Formular möglich. Unter anderem werden dabei Art und Umfang des Lärms, die eigenen Daten sowie die des Verursachers abgefragt. Fünf Anzeigen seien 2025 über dieses Formular eingegangen. Dabei habe es sich immer um Nachbarschaftslärm durch Privatpersonen gehandelt, erläutert Drewnitzky. Als Konsequenz seien Verwarnungen ausgesprochen oder Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Letzteres sei der wesentliche Unterschied zum Anruf bei der Polizei. Diese dürfe „nur zur Ruhe ermahnen, in Einzelfällen auch unter anderem Musikanlagen sicherstellen“, so Drewnitzky. Die Polizei leitet relevante Meldungen an die Stadt weiter. Eine genaue Statistik dazu liegt nicht vor.