„Das hätten wir uns sparen können“
Ein neues Bundesgesetz soll den verpflichtenden Einbauvon Wärmepumpen kippen. Was bedeutet das?

Gespräch über Pelletheizungen, Wärmepumpen und Gasheizugen: Firmenchef Philipp Lattmann (links) unterhält sich mit Tilman Kuban über die Auswirkungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes für Fachbetriebe.Ingo Rodriguez
Barsinghausen. „Das Jahr 2023 war für uns sehr gaslastig“: So beschreibt Philipp Lattmann, Chef der gleichnamigen Firma in Barsinghausen, die Folge eines umstrittenen Heizungsgesetzes. Weil Anfang 2024 beim Austausch einer Anlage quasi der Einbau einer Wärmepumpe verpflichtend wurde, wollten kurz vor dem Inkrafttreten viele Hausbesitzer noch schnell eine neue Gasheizung einbauen. Anschließend habe sich die Kundschaft dann auf das neue Gesetz eingestellt und „viel mit Wärmepumpen beschäftigt”, berichtet der Chef von Lattmann Heizung, Sanitär, Technik weiter.

Jetzt muss sich der Betrieb aus Barsinghausen auf eine erneute Kehrtwende einstellen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll den verpflichtenden Einbau von Wärmepumpen kippen. Künftig soll auch wieder die Installation neuer Gasheizungen zulässig sein. Die Bundesregierung hat sich bereits auf Eckpunkte für die freie Heizungswahl verständigt, die 65-Prozent-Quote für den Anteil erneuerbarer Energien beim Betrieb soll gestrichen werden.

Über die Folgen für Fachbetriebe hat sich Firmenchef Lattmann jetzt mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Tilman Kuban unterhalten. „Für unseren Betrieb hat das neue Gesetz keine großen Auswirkungen“, sagt Lattmann. Trotzdem sei es für die Branche insgesamt „schwierig“, wenn alle vier Jahre eine Änderung beschlossen werde. „Vor allem spezialisierte Betriebe werden jetzt nicht begeistert sein“, sagt Lattmann. Auch er persönlich frage sich, warum „so hart zurückgerudert“ werde.

„Wo soll das ganze Biogas herkommen?“, fragt sich der Firmenchef und verweist auf einen Eckpunkt des neuen Gesetzes: Betreiber von Gasnetzen sollen verpflichtet werden, mehr grünes Biogas für Gasheizungen ins Netz einzuspeisen. Die Beimischquote soll sich erhöhen. „Es wäre besser gewesen, für die Heizungsvorgaben die 65-Prozent-Quote für den Anteil erneuerbarer Energien nicht so schnell greifen zu lassen, damit sich die Bevölkerung darauf hätte einstellen können.“

Außerdem sollen auch Fernwärmesysteme sowie moderne Öl- und Pelletheizungen eine Option bleiben. Wegen der Energiewende soll die Förderung für den Einbau von Wärmepumpen fortgesetzt werden. „Wir wollen die Eigenverantwortung und Flexibilität erhöhen“, begründet Politiker Kuban das Ziel der Regierungskoalition.

Für Lattmann ist es zu spüren: „Es gibt weiterhin einen Markt für Gasheizungen.“ Im vergangenen Jahr habe sich das mit dem Einbau von Wärmepumpen „in der Waage gehalten“. „Wir haben 15 Wärmepumpen eingebaut – im Bereich von Ein- und Zweifamilienhäusern, in Neubauten und bei Sanierungen“, berichtet der Firmenchef. Gerade für ältere Leute sei diese Option aber oft schwierig.

„Wenn die alte Gasheizung kaputt ist, baut man nicht mal eben so eine Wärmepumpe ein“, sagt Lattmann. So müsse geplant werden, wo sie platziert werden und ob die Förderung beantragt werden soll. Er beschreibt den Aufwand mit einem Vergleich: Für den Einbau einer Wärmepumpe benötige sein Betrieb fünf bis sechs Tage. „Für eine neue Gasheizung braucht man etwa zwei Tage.“

Zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz äußert sich auch Alexander Lucya, Inhaber der Firma Lucya-SHK für Heizungs- und Sanitärsysteme. Auch für den Chef des Unternehmens aus Groß Munzel ist es nicht entscheidend, ob er neue Gasheizungen oder Wärmepumpen bei seiner Kundschaft installiert. „Mir ist es egal, was ich einbaue, das entscheidet der Kunde“, sagt Lucya. Er empfehle meist eine Wärmepumpe, weil fossiler Brennstoff immer teurer werde. „Aber nicht für jedes Gebäude gibt es im Fall einer Wärmepumpe die passende Lösung“, berichtet er.

Grundsätzlich meint Lucya allerdings: „Das ganze Hin und Her hätten wir uns sparen können.“ Das „Verrücktmachen und die Panikmache“ spiegle die Lage in Deutschland wider. Die neue Änderung werde auf dem Rücken der Kundschaft ausgetragen, die in jüngerer Vergangenheit bereit „panikartig und übereilt“ eine neue Gasheizung oder Wärmepumpe im Haus habe einbauen lassen.

Der Kostenvergleich: Für eine Gasheizung werden im Durchschnitt – je nach Größe und Leistung – 10.000 bis 12.000 Euro fällig. Bei Wärmepumpen werden von den durchschnittlichen Kosten in Höhe von rund 30.000 Euro bis zu 55 Prozent mit Fördergeld bezuschusst. Welche Heizungsart auf Dauer am wirtschaftlichsten sei, lasse sich nicht allgemeingültig sagen, meint Lattmann. Das hänge von jedem Objekt ab, in das die Heizung eingebaut werde.

So oder so: „Unsere Auftragsbücher sind voll“, sagt der Firmeninhaber. Von der Politik erhoffe er sich aber Entlastungen für die Wirtschaft. Seine Branche profitiere vor allem von Investitionen in Bauprojekte.

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