Skandal oder faire Maßnahme?
Das MCG hat beschlossen, eine Software für Tablets in den Jahrgängen 11 bis 13 einzuführen, um die Nutzung von künstlicher Intelligenz im Unterricht zu regulieren. Eltern sehen darin eine massive Verletzung des Datenschutzes.

Im Unterricht heimlich ChatGPT gefragt: Das Matthias-Claudius-Gymnasium in Gehrden will die Nutzung privater Tablets im Unterricht stärker kontrollieren – mit einer umstrittenen Software.foto: picture alliance / Arne Dedert/dpa
Gehrden. Der Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI) sorgt für Ärger am Matthias-Claudius-Gymnasium. Nachdem einige Oberstufenschüler zugegeben haben, im Unterricht heimlich auf ihren privaten Tablets mit ChatGPT und anderen KI-Anwendungen zu recherchieren, um sich mündlich besser beteiligen zu können, will die Schule die KI-Schummelei eindämmen. Der jüngste Vorstoß des Gymnasiums schießt nach Ansicht von einigen Eltern und Schülern aber über das Ziel hinaus.

In einer Gesamtkonferenz hat das Matthias-Claudius-Gymnasium beschlossen, eine Mobile-Device-Management-Software (MDM) für die Jahrgänge elf bis 13 einzuführen. In diesen Jahrgängen ist die Nutzung von Tablets optional – es handelt sich also nicht um sogenannte iPad-Klassen. Die verwendeten Tablets sind Eigentum der Schülerinnen und Schüler. Die Nutzung der privaten Tablets ist in Zukunft nur dann erlaubt, wenn die extern gesteuerte MDM-Software installiert ist. Dennoch ist eine freiwillige Zustimmung der Schülerinnen und Schüler notwendig.

Eltern und Schüler sehen darin einen gefährlichen Eingriff in die datenschutzrechtliche Privatsphäre. Es wurde Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen eingereicht. Die Schulleitung hält indes an der Entscheidung fest. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu dem Fall:

Zudem äußerten die Schülerinnen und Schüler rechtliche Bedenken und bezogen sich auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). „Es ist für uns nicht ersichtlich, auf welche Rechtsgrundlage die geplante Maßnahme gestützt wird.“ Des Weiteren kritisierten sie die vermeintliche Freiwilligkeit der Zustimmung: „Da die Nutzung der iPads im Unterricht faktisch an die Zustimmung zur MDM-Software gekoppelt ist, kann von einer Freiwilligkeit keine Rede sein. Es entsteht eine Zwangslage, die eine wirksame Einwilligung ausschließt.“ Nach Informationen dieser Redaktion erhielt der Jahrgang keinerlei Antwort seitens der Schulleitung, wurde jedoch bei der Einführung der Software ausgespart.

„Außerdem bleibt die schulische Leistung vergleichbar und transparent, weil die zentrale Verwaltung unfaire Vorteile durch zusätzliche Tools oder Programme – zum Beispiel ChatGPT oder andere KI-Software – verhindert.“ Die Umsetzung wurde in der Gesamtkonferenz vom 9. Februar 2026 ohne Gegenstimme beschlossen.

Die Schulleitung des MCG gibt an, dass die Einführung der Software nicht obligatorisch sei. Es würden lediglich Geräte eingebunden, die die Schülerinnen und Schüler nutzen möchten. „Dabei steht es den Schülerinnen und Schülern frei, ein Gerät zu benutzen oder darauf zu verzichten“, sagt Schulleiter Schmidt. „Nachteile im Falle der Nichtbenutzung entstehen dadurch nicht.“

Zudem wies Schmidt darauf hin, dass personenbezogene Daten geschützt würden, da private Inhalte, wie Fotos, Nachrichten oder Internetverläufe unberührt blieben.

Zudem würden sehr wohl Nachteile entstehen, wenn die Schülerinnen und Schüler kein Tablet nutzen könnten. Dies sei etwa im digitalisierten Mathematikunterricht der Fall. „Ein nachteilsfreies Ausweichen auf schuleigene Leihgeräte oder eine analoge Beschulung wurde nicht als gleichwertige Option angeboten“, heißt es.

Die Beschwerdeführer kritisieren zudem, dass Mitarbeiter der Kommunalverwaltung „potenziell Zugriff auf Metadaten und App-Listen eines privaten Geräts“ bekämen, das außerhalb des Unterrichts zu privaten Zwecken genutzt würde. Es handele sich um eine „rechtswidrige Nutzung von Daten“. „Es ist auch keine andere Rechtsgrundlage ersichtlich, welche geeignet wäre, die vorgetragenen Eingriffe zu rechtfertigen“, heißt es. Die Eltern wollen die Nutzung der Software unterbinden.

Dennoch zeigte sich das MCG offen für Verbesserungsvorschläge des Landesbeauftragten für Datenschutz. „Auch wir haben ein hohes Interesse an einer datenschutzkonformen Gesamtlösung“, erklärt Schmidt. „Sollte es also Verbesserungsvorschläge des Landesbeauftragten für Datenschutz geben, werden wir diese selbstverständlich berücksichtigen.“

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