Hegering Barsinghausen: Leinenpflicht gilt ab 1. April

Während der Brut- und Setzzeit dürfen Vierbeiner im Wald und auf Feldwegen nicht frei herumlaufen. foto: Christophe Gateau
Barsinghausen. Ab dem 1. April gilt in Niedersachsen wieder die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft. Darauf weist der Hegering Barsinghausen hin. Die Regelung bleibt bis zum 15. Juli bestehen – und sie betrifft ausnahmslos alle Hunde, unabhängig von Alter, Größe oder Erziehung.

Hintergrund ist die Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere. Rehkitze, Junghasen und Bodenbrüter bringen in diesen Wochen ihren Nachwuchs zur Welt. Die Jungtiere ducken sich bei Gefahr ins Gras und flüchten nicht – selbst ein „nur spielender“ Hund könne sie dabei schwer verletzen oder töten.

Freilaufende Hunde sind laut Hegering einer der häufigsten Auslöser für Wildunfälle. Aufgescheuchtes Wild flüchtet kopflos über Straßen – mit oft tragischen Folgen. Allein im Bereich des Hegerings Barsinghausen wurden im vergangenen Jahr 27 Rehe im Straßenverkehr getötet. „Die Leinenpflicht ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern aktiver Tier- und Artenschutz“, betont Hegeringleiter Wolfram Klöber. „Wer seinen Hund jetzt anleint, schützt Wildtiere, verhindert unnötiges Leid und leistet einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit.“

Der Hegering appelliert darüber hinaus an alle Erholungssuchenden, in Feld und Flur konsequent auf den ausgewiesenen Wegen zu bleiben. Besonders während der Brut- und Setzzeit reagieren Wildtiere äußerst sensibel auf Störungen. Wiesen sind nicht nur Rückzugsräume für Jungtiere, sondern zugleich wertvolle Nahrungsquellen. Sie dienen als Futtergrundlage für Nutztiere und sichern die landwirtschaftliche Versorgung. Wenn Flächen betreten oder mit Hunden durchquert werden, kann dies Verunreinigungen verursachen und wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Gerade hier sollte besondere Rücksicht selbstverständlich sein.

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