Die entsprechende Beschilderung sollte noch etwas länger stehen bleiben – bis die abschließende Untersuchung vorliegt. Das ist nun so weit. Mit folgendem Ergebnis: Die Region Hannover empfiehlt, Tempo 30 dauerhaft ausschließlich auf „rechtlich tragfähigen Teilstrecken“ der Berliner und Nenndorfer Straße in Empelde einzurichten.
Ziel des Modellprojekts war es, die Auswirkungen einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde auf die Verkehrssicherheit, das Geschwindigkeitsniveau, die Verkehrsmenge sowie die Lärmentwicklung zu untersuchen. Die Auswertung des beteiligten Planungsbüros und der Region Hannover habe ergeben, dass die durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeiten auf den Testabschnitten moderat um etwa 15 Prozent gesunken seien, wie Ronnenbergs Stadtverwaltung in einer Vorlage für den Rat berichtet.
Ein deutlicher Gewöhnungseffekt der Verkehrsteilnehmer sei dabei nicht festgestellt worden. Die Lärmauswertung ist demnach wegen methodischer Einschränkungen nicht abschließend belastbar, sie zeigt jedoch eine Tendenz zu geringeren Belastungen.
Zu den „rechtlich tragfähigen Teilstrecken“, die auf Dauer für ein Tempo-30-Limit infrage kommen, zählen vorrangig Bereiche, die besonders schutzbedürftig sind. Dazu zählen etwa hochfrequentierte Schulwege, Fußgängerüberwege, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie mögliche Lückenschlüsse zwischen zwei solchen Strecken bis zu einer Länge von 500 Metern. Auf dieser Grundlage hält die Stadtverwaltung Tempo 30 dauerhaft auf der Berliner Straße (K234) für begründbar – im Abschnitt von der Kreuzung mit der Hirtenstraße bis kurz hinter den Fußgängerüberweg. Gleiches gilt auf der Nenndorfer Straße (K235) – zunächst vom Bereich der Stadtbahnhaltestelle bis zur Einmündung Bruchstraße und dann weiter bis zur Einmündung Häkenstraße.
Dieser letzte Abschnitt ist ein stark frequentierter Schulweg für Kinder aus mehreren Wohngebieten; das Tempolimit soll hier werktags von 7 bis 20 Uhr gelten. Der weitere Straßenverlauf bis zur Stadtbahnhaltestelle eignet sich laut Region ebenfalls für Tempo 30 – wegen einer „Häufung von Konfliktpunkten zwischen Kraftfahrzeug- und Fußgängerverkehr“ an mehreren Querungshilfen, die viele Fußgänger nutzen. Auf der südlichen Berliner Straße sprechen das Seniorenwohnheim und die zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten mit einer „Vielzahl von Querungsvorgängen“ für ein verschärftes Tempolimit.
Auf der Nenndorfer Straße stadtauswärts wiederum spricht ein geringer Fußgängerverkehr gegen Tempo 30. Auf der Hirtenstraße – auch das ergab die Untersuchung – halten sich Autofahrer wegen der beiden engen Kurven ohnehin an niedrige Geschwindigkeiten. Für die Ronnenberger Straße sei Tempo 30 derzeit nicht gerechtfertigt, da durch zwei Ampelanlagen eine sichere Querung möglich sei, heißt es weiter. Zudem müsste der Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn für Tempo 30 wieder entfernt werden, was als nicht sinnvoll erscheint. Der nördliche Teil der Berliner Straße ist teilweise mehrspurig ausgebaut (mit separaten Stadtbahngleisen) und verfügt über groß dimensionierte Geh- und Radwege. Ein verschärftes Tempolimit wäre dort deshalb nicht begründbar, so die Stadtverwaltung.
Im weiteren Verfahren will die Untere Verkehrsbehörde der Region Hannover das dauerhafte Tempolimit auf den drei genannten Teilstrecken anordnen. Außerhalb dieser Abschnitte gilt dann wieder die gesetzliche Regelgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde. Die Tempo-30-Schilder dort werden wieder abgebaut.