Erst 17 und schon selbstständig
Der Schüler Max Hinz aus Bredenbeck hat ein eigenes Start-up gegründet.Er entwickelt und vertreibt Technik, die helfen soll, den Alltag zu erleichtern.

Jungunternehmer: Max Hinz erreichte per Gerichtsbeschluss, dass er mit 17 sein eigenes Unternehmen gründen durfte. Foto: Maike del Rio
Bredenbeck. Schon immer habe er alles selbst machen wollen, erzählt der 17-jährige Max Hinz aus Bredenbeck. In seinem Zimmer in einem Einfamilienhaus, in dem er mit seinen Eltern und Geschwistern lebt, demonstriert der noch minderjährige Unternehmensgründer, wie er innerhalb von zwei Jahren seine Erfindung entwickelt hat und diese nun im eigenen Onlineshop vermarktet.

Aufgeräumt sieht es aus im Zimmer von Max Hinz, trotz der vielen Technik. Sein Bett befindet sich praktischerweise in zweiter Ebene. So bleibt auf der Grundfläche mehr Raum für die zahlreichen Gerätschaften, Kisten und Kästchen, die der Schüler zur Produktion seiner Smarthome-Module namens TappOn benötigt. Doch praktisch sei sein Hochbett nur bedingt, erläutert der 17-jährige Denker, Tüftler und Erfinder. „Oft war ich oben und musste noch mal runter, weil ich vergessen hatte, das Licht auszumachen“, erzählt er. Hinz sann nach Abhilfe. Das war die Geburtsstunde seiner TappOns.

Dabei handelt es sich um inzwischen vier WLAN-basierte Module, mit denen sich einzelne Lampen und die eigene Playlist auf dem Handy mittels Tapp, also der Berührung des Handys mit dem Modul, aktivieren oder abschalten lassen. Das dritte Modul des Erfinders schaltet sämtliche Lichter im Smarthome aus. Hinz verfolgt damit auch einen Umweltgedanken: Nicht benötigtes Licht verschwendet keine Energie. Mit dem vierten Modul können sich Besucher mit einem Tapp ins Gäste-WLAN einloggen anstatt wie sonst üblich den Netzwerknamen auszuwählen und umständlich das Passwort einzugeben.

Hinz hätte mit der Vermarktung seiner Erfindung warten können, bis er volljährig ist. Er hätte wohl auch seine Eltern mit ins Boot holen können. „Ich bin jemand, der schon immer alles selbst machen wollte“, erzählt er. Seinen ersten 3-D-Drucker besaß er mit zehn Jahren. Mit zwölf entwickelte er eine Lieferdrohne. Heute stehen in seinem Zimmer: ein 3-D-Drucker, eine CNC-Fräse und ein Schneideplotter, alles selbst finanziert. Dafür gibt Hinz seit fünf Jahren Schlagzeugunterricht. Mit dem 3-D-Drucker hat er verschiedene Schablonen produziert, die das Zusammenbauen seiner Module kinderleicht machen.

Auch die Verpackung ist eine ausgeklügelte Eigenanfertigung. Ein QR-Code führt zu einer Bedienungsanleitung per Video. Alles wirkt durchdacht und professionell.

„Entwicklung und Verkauf von innovativen Produkten zur Verbesserung des Alltags“ hatte Hinz als Unternehmensinhalt bei seiner Gewerbeanmeldung eingetragen. Für ihn als Minderjährigen galt es allerdings, noch einige Hürden zu bewältigen, ehe er einen Gewerbeschein bekam. Weil er minderjährig ist, musste ihm das Familiengericht eine Genehmigung erteilen. Das Gericht forderte dafür unter anderem Stellungnahmen von fünf Lehrern sowie eine Gründungsberatung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ein. Außerdem erstellte Hinz einen Businessplan.

Der Jugendliche beschreibt diesen Prozess als lang, aber auch als lehrreich und motivierend. Überall habe er positives Feedback erhalten, zum Beispiel vonseiten seiner Lehrer oder der Anwältin des Familiengerichts. Diese habe ihn zu Hause besucht und gesagt, er sei in ihrer 40-jährigen Berufslaufbahn der erste Fall dieser Art.

Im ersten Monat hat Hinz bereits 20 seiner TappOns verkauft. Er ist auf den Internetplattformen Tiktok und Instagram präsent und möchte als nächsten Schritt seine Reichweite durch regelmäßigere Posts erhöhen. „Mein Ziel ist es auch, andere Jugendliche zu motivieren, an sich zu glauben und ihre eigenen Ideen ernst zu nehmen“, so der Jungunternehmer.

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