Die Gebühr für die Straßenreinigung in Reinigungsklasse I erhöht sich von bisher 1,69 Euro auf 2,49 Euro je Meter Berechnungsfaktor. In Reinigungsklasse II steigt die Gebühr von 13,81 Euro auf 20,33 Euro je Meter Berechnungsfaktor.
Aufgrund der hohen Überdeckung aus den Vorjahren errechnet sich in der aktuellen Gebührenkalkulation für die Winterdienstklassen I und II ein Gebührensatz in Höhe von 0 Euro. Eine Überdeckung entsteht, wenn die eingenommenen Gebühren höher sind als die tatsächlich angefallenen Kosten für Winterdienst. Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, diese Überdeckung bei der nächsten Gebührenkalkulation zu berücksichtigen.
Die Stadt Barsinghausen hat das bisherige Widerspruchsverfahren aus der Satzung zur Straßenreinigung gestrichen. Dieses Verfahren wurde damals freiwillig eingeführt, als die Abrechnung von Frontmetern auf Quadratmeter umgestellt wurde. Ziel war es, eine einfache Klärung ohne Gerichtsverfahren zu ermöglichen. Da das Widerspruchsverfahren nach dem Niedersächsischen Justizgesetz nicht vorgesehen ist, ist diese Regelung nun nicht mehr nötig.
„Bereits eingegangene Widersprüche werden selbstverständlich weiterhin geprüft und abschließend bearbeitet“, erklärt Mark Tomaske, Leiter der Bauverwaltung. Bei Fragen zur Einstufung ihres Grundstücks im Winterdienst oder bei der Straßenreinigung können sich Eigentümerinnen und Eigentümer per E-Mail an strassenreinigung@stadt-barsinghausen.de wenden.
Ab diesem Jahr gilt: Gegen Gebührenbescheide zur Straßenreinigung und zum Winterdienst kann bei Einwendungen direkt Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Ein Widerspruch ist dann nicht mehr möglich. Weitere Hinweise finden sich auf der Rückseite des jeweiligen Bescheides.
Die Stadt weist darauf hin, dass Bescheide zur Winterdienstgebühr auch dann versendet werden, wenn der festgesetzte Betrag 0,00 Euro beträgt. Dies betrifft sowohl kombinierte Bescheide zusammen mit der Grundsteuer als auch einzelne Bescheide. Der Versand ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der formellen Festsetzung der Gebühr. Es handelt sich hierbei nicht um einen Fehler, teilt die Verwaltung mit.