Die Verordnung soll regeln, wie sich Menschen auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen in Ronnenberg verhalten sollen, um Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit zu gewährleisten. Sie gilt grundsätzlich für alle öffentlichen Bereiche, in manchen Fällen sogar auch für private Grundstücke, wenn dortige Verstöße diese Auswirkungen auf das öffentliche Leben haben. Die Stadt kann Ausnahmen auf Antrag genehmigen, wenn diesem keine öffentlichen Interessen entgegenstehen.
Die komplette Verordnung kann auf der Internetseite der Stadt unter www.ronnenberg.de eingesehen werden. Die wichtigsten Tatbestände hat der Ortsrat Benthe auf seiner Internetseite zusammengefasst:
■ Müll, Zigaretten, Kaugummis oder Essensreste dürfen nicht auf Straßen oder Plätze geworfen werden.
■ Urinieren oder Waschen im öffentlichen Raum ist verboten.
■ Grillen ist nur auf ausdrücklich ausgewiesenen Grillflächen erlaubt.
■ Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Flächen nicht gewaschen oder repariert werden.
■ Öffentliche Abfallbehälter dürfen nicht zweckentfremdet werden (zum Beispiel für Hausmüll).
■ Sperrmüll darf frühestens am Vortag der Abholung ab 18 Uhr herausgestellt werden.
■ Baustoffe dürfen Verkehrsflächen nicht blockieren; Einläufe und Hydranten müssen frei bleiben.
■ Hundehaufen müssen immer sofort entfernt werden – Beutel sind mitzuführen.
■ Hunde sind verboten auf: Kinderspielplätzen, Schulhöfen, Bolzplätzen und Friedhöfen.
■ Leinenpflicht gilt: bei Veranstaltungen, Märkten und Festen, in bestimmten Natur- und Landschaftsschutzgebieten, sowie in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli.
■ Gefährliche Hunde müssen immer angeleint und mit Maulkorb geführt werden.
■ Füttern von Tauben, Enten oder Fischen ist verboten.
■ Ruhezeiten: Ganztägig an Sonn- und Feiertagen sowie werktags von 13 bis 15 Uhr (Mittagsruhe) und von 22 bis 7 Uhr (Nachtruhe). In diesen Zeiten sind laute Arbeiten, Musik und Rasenmähen untersagt.
■ Rasenmäher und andere motorbetriebene Geräte dürfen werktags nur zwischen 7 und 13 Uhr sowie 15 und 19 Uhr genutzt werden.
■ Altglascontainer dürfen nur zwischen 7 und 20 Uhr benutzt werden.
■ Offenes Feuer ist grundsätzlich verboten. Brauchtumsfeuer (zum Beispiel Osterfeuer) müssen mindestens einen Monat vorher beantragt werden. Kleine Gartenfeuer bis ein Meter Durchmesser sind erlaubt, wenn keine Belästigung entsteht.
■ Riesen-Bärenklau und Ambrosia dürfen nicht angebaut werden – sie müssen entfernt werden.
■ Eisflächen dürfen nicht betreten oder befahren werden, außer bei ausdrücklicher Freigabe.
■ Hecken und Äste dürfen nicht in Straßen oder Wege ragen.
■ Schneeüberhänge und Eiszapfen müssen umgehend entfernt werden.
■ Hausnummern müssen deutlich sichtbar und mindestens 10 Zentimeter hoch sein.
■ Altkleidercontainer dürfen nur mit Genehmigung aufgestellt werden.
■ Aggressives Betteln, aufdringliche Werbung oder Belästigung durch Alkoholmissbrauch sind verboten.
■ Gruppen mit Alkoholkonsum dürfen keine öffentlichen Einrichtungen (Bänke, Spielplätze) blockieren.
■ Der Genuss von Alkohol ist vor Schulen, Kitas und Spielplätzen untersagt.
„Mit der neuen Verordnung schaffen wir klare Regeln und stärken zugleich das Verantwortungsbewusstsein in unserer Stadt“, sagt Bürgermeister Marlo Kratzke über die Verordnung. Sicherheit entstehe nicht nur durch Kontrollen, sondern auch durch gegenseitige Rücksichtnahme und ein gemeinsames Verständnis für das, was die Stadt lebenswert mache.
Die Mitarbeitenden des kommunalen Sicherheitsdienstes sollen künftig im gesamten Stadtgebiet unterwegs sein, um Ordnungswidrigkeiten wie illegale Müllentsorgung, Lärmbelästigungen oder Verstöße gegen die Anleinpflicht konsequent zu ahnden. Zugleich sollen sie als sichtbare Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Bevölkerung präsent zu sein.
Mit dieser Planung gehe das Rathaus auch auf die Ergebnisse einer in diesem Jahr durchgeführten Bürgerbefragung in Kooperation mit der Ostfalia Hochschule ein. Dabei wünschten sich viele Befragte ein besseres Sicherheitsgefühl im Alltag. „Wir möchten, dass sich alle Ronnenbergerinnen und Ronnenberger in ihrer Stadt sicher und wohlfühlen”, betont Kratzke.