Wenn böllern, dann mit Rücksicht
Ronnenbergs Stadtverwaltung, Feuerwehr und Polizei geben Tipps,
wie sich der Jahreswechsel gefahrlos und unbeschwert feiern lässt.

Geben Tipps zum sicheren Feiern: Gunnar Scheel (von linke), Marlo Kratzke und Alexander Benne.Foto: Uwe Kranz
Ronnenberg. Ein „doofes Gefühl“, sagt Ronnenbergs Stadtbrandmeister Gunnar Scheele. In seiner Erinnerung an die Silvesternacht blickt er aus dem Fenster des Einsatzwagens, als Feiernde eine Feuerwerksbatterie auf das Auto ausrichten. Angriffe wie diese sind seit einiger Zeit zum Jahreswechsel ein fortlaufendes Problem, das auch Alexander Benne nur zu gut kennt.

Der Leiter Einsatz- und Streifendienst im Polizeikommissariat Ronnenberg spricht von der einsatzreichsten Schicht des Jahres für seine Kollegen. Gemeinsam mit Bürgermeister Marlo Kratzke (SPD) wollen Scheele und Benne in diesem Jahr frühzeitig Tipps geben, aber auch Konsequenzen nennen.

Direkte Angriffe auf Einsatzkräfte seien, anders als in vielen anderen Kommunen, in Ronnenberg in den vergangenen Jahren kaum mehr ein Thema, berichtet Scheele. Aber Einsatzfahrzeuge seien nach wie vor Ziele von Attacken. Dabei würden Böller geworfen oder mit Raketen und Batterien auf vorbeifahrende Autos gezielt. Wer dabei erwischt wird, den kommt das möglicherweise teuer zu stehen.

„In diesen Fällen werden Strafverfahren eingeleitet“, sagt Benne. Dabei geht es um Sachbeschädigung und um (mindestens versuchte) gefährliche Körperverletzung. Wenn dann auch noch Einsatzkräfte angegriffen werden, drohen sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Dazu kämen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, die weitere finanzielle Folgen für die Böllerwerfer haben können.

Für Leiter von Stadtfeuerwehr und Polizei ist es wichtig, auf diese Folgen hinzuweisen. Nach ihren Erfahrungen sind die Auslöser dieser Taten „erlebnisorientierte Jugendliche“, die sich nicht bewusst sind, was solche Angriffe nach sich ziehen können. In der Silvesternacht sei die Einsatzlage herausragend, berichtet Benne. Die Bandbreite reicht für die Polizei von Körperverletzungen unter Alkoholeinfluss über Sachbeschädigungen (mit Feuerwerkskörpern), vermehrte Trunkenheitsfahrten, Streitigkeiten, Ruhestörungen bis hin zu Verstößen gegen das Waffengesetz. Es würden auch Waffen beschlagnahmt. Benne berichtet von konstanten Fallzahlen in den vergangenen Jahren.

Aufgrund der Berichte der Einsatzkräfte ruft Bürgermeister Kratzke zu einem respektvollen Umgang in der Silvesternacht und einem vernünftigen Miteinander beim Feiern auf. Ein Böllerverbot werde es auch in diesem Jahr in der Stadt nicht geben. „Solche Verbote müssten auch kontrolliert und durchgesetzt werden“, erläutert Benne. Er verweist aber auch auf die ohnehin geltenden Böllerverbote nach der Sprengstoffverordnung, die beispielsweise „in unmittelbarer Nähe“ zu Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Die Mindestabstände: 200 Meter bei Raketen und anderen Hochfeuerwerken, 35 Meter bei stehenden oder geworfenen Feuerwerkskörpern.

Scheele kennt aus vielen Einsätzen in Silvesternächten auch die Stellen im Stadtgebiet, an denen es aufgrund von größeren Gruppen unübersichtlich und auch zum Teil gefährlich werden kann. Dazu zählt er in Empelde die Löwenberger und die Stille Straße, aber auch die Bereiche um die Hochhäuser an der Berliner Straße.

Für ein maßvolles Böllern rät Benne, ausschließlich zugelassenes Feuerwerk so zu verwenden, wie es auf der Verpackung steht – niemals auf Menschen oder Tiere zielen. Das Zünden sogenannter Polen-Böller stelle zudem nach der Sprengstoffverordnung in der Regel eine Straftat dar und berge zum Teil nicht absehbare Gefahren für die eigene Gesundheit und die der anderen.

Darf vor Silvester und nach Neujahr geböllert werden? Nein, Feuerwerk darf ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Wer außerhalb dieser beiden Tage böllert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Wer ungenehmigte Böller zündet, begeht eine Straftat. Die Konsequenzen reichen bis zu Haftstrafen.

„Die Menschen dürfen gerne feiern, sollten sich aber respektvoll verhalten“, sagt Benne. Zu „respektvoll“ gehört, ausreichend Abstand zu Menschen und Gebäuden zu halten. Als weitere Sicherheitshinweise nennt Benne, Blindgänger niemals erneut anzuzünden. Betrunken ein Feuerwerk zu zünden, sei ebenfalls keine gute Idee. Abgebrannte Feuerwerkskörper sollten nach dem Abkühlen in der Restmülltonne entsorgen werden. Auf diese Weise können Verletzungen bei spielenden Kindern oder Tieren vermieden werden. Zum Schutz vor Bränden sollten brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernt sowie Fenster und Türen geschlossen werden. Bei Bränden oder Verletzungen sollte sofort die 112 angerufen werden.

Eine Bitte schiebt Stadtbrandmeister Scheele noch hinterher: Da es auch Stunden nach dem Zünden immer wieder zu kleinen Bränden in den Straßen kommt, sollten abgefeuerte Mehrfachbatterien immer gut mit Wasser abgelöscht werden. Das könne der Feuerwehr viele kleine Einsätze ersparen, sagt er.

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