Polizei kontrolliertE-Scooter-Fahrende
Beamte stellen in Ronnenberg mehrere Verstöße fest

Ronnenberg. Seit Juni 2019 sind E-Scooter in Deutschland offiziell zugelassen. Seitdem hat sich die Nutzung stark verbreitet, vor allem in Städten, wo sie als flexible und umweltfreundliche Alternative zum Auto gelten. Im Oktober hatten Beamtinnen und Beamten des Polizeikommissariats Ronnenberg zwei Wochen lang ihren Schwerpunkt bei der Verkehrssicherheitsarbeit auf E-Scooter-Fahrende gelegt. Es gab mehrere Kontrollen und geahndete Verstöße.

Bei mehr als 30 anlassbezogenen Kontrollen im fließenden Verkehr wurden insgesamt fünf Ordnungswidrigkeiten und eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz festgestellt und zur Anzeige gebracht, teilt das Polizeikommissariat mit. Das ordnungswidrige Verhalten bezog sich auf die Nutzung eines E-Scooters durch mehr als eine Person, Nutzung des Gehweges beziehungsweise Fahren in falscher Richtung (jeweils zwei Verstöße) sowie einen Verstoß mit nicht ordnungsgemäßem Licht.

Neben der Einleitung von entsprechenden Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren lag der Fokus der Beamtinnen und Beamten auch im präventiven Bereich. Insbesondere sensibilisierende Gespräche mit den Verkehrsteilnehmenden, unter anderem mit dem deutlichen Hinweis auf die erhöhten Gefahren für E-Scooter-Fahrende im öffentlichen Straßenverkehr auch mit Blick auf die nunmehr kommende dunkle Jahreszeit, waren hierbei der maßgebliche Ansatz.

Anlass für diesen Schwerpunkt sind die laut olizei zunehmenden Verkehrsunfälle mit Beteiligung von E-Scootern. Herausforderungen sind dabei die unsachgemäße Nutzung sowie das nicht ordnungsgemäße Abstellen der E-Scooter auf Gehwegen. „Die Diskussion um eine sinnvolle Integration in den städtischen Verkehr hält weiterhin an, während die Popularität von E-Scootern insbesondere bei jungen Menschen ungebrochen ist“, heißt es vom Kommissariat.

Die Beamtinnen und Beamten des Polizeikommissariats Ronnenberg werden deshalb auch weiterhin im Rahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit ein besonderes Augenmerk auf E-Scooter-Fahrende legen und im Zuge von Verkehrskontrollen festgestellte Zuwiderhandlungen konsequent zur Anzeige bringen.

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