Der Landesschülerrat wirkt in allen wichtigen allgemeinen Fragen des Schulwesens mit, soweit die Belange der Schülerinnen und Schüler berührt werden. Dabei kann er auch das Niedersächsische Kultusministerium beraten sowie eigene Vorschläge und Anregungen einbringen. So wirkt er beratend bei Erlassen zu allgemeinen Bestimmungen über Bildungsziele und Bildungswege der Schulen sowie zur Struktur des Schulsystems mit. Das Niedersächsische Kultusministerium unterrichtet den Landesschülerrat direkt über wichtige allgemeine schulische Angelegenheiten.
Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der niedersächsischen Schülerinnen und Schüler zusammen: Vier Mitglieder – je ein Mitglied pro Region der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung – für die Schulformen Hauptschule, Realschule, Oberschule, Gymnasium, Gesamtschule, Förderschule sowie für Schulen in freier Trägerschaft und als Vertreter für ausländische Schülerinnen und Schüler. Dazu kommen noch acht Mitglieder – je zwei Mitglieder pro Region – für die Berufsbildenden Schulen. Schülerinnen und Schüler der Grundschulen nehmen an diesen Wahlen nicht teil, sie sind im Landesschülerrat nicht vertreten.
Der Landesschülerrat hat eine gesetzliche Höchstmitgliederzahl von 36 Personen. Im Rahmen der Nachwahl werden die Mitglieder für die Schulform der Berufsbildenden Schulen für die verbleibende Amtszeit bis zum Ende der Amtsperiode am 26. April 2026 gewählt. Die Wahl erfolgt durch die schulformbezogenen Vertreterinnen und Vertreter der Kreisschülerräte, der Stadtschülerräte kreisfreier Städte sowie des Regionsschülerrats Hannover aus deren Mitte. Die Einladung zur Wahlversammlung wird den Wahlberechtigten rechtzeitig zugehen, teilt die Pressestelle der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung mit.