Auf Märkten und Spielplätzen haben Hunde nichts zu suchen
In Gehrden wird es eine Neufassung der sogenannten Gefahrenabwehrordnung geben

Neue Regelung: Die Stadt will klarer festlegen, wie Hunde in der Öffentlichkeit zu halten sind.Foto: Robert Günther/dpa
Gehrden. Was ist die Gefahrenabwehrverordnung?

Es ist zugegeben ein sperriges Wort: die sogenannte Gefahrenabwehrverordnung. Dahinter verbirgt sich eine Rechtsvorschrift. Sie dient dazu, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Sie legt Regeln und Verbote fest, um das Auftreten konkreter oder abstrakter Gefahren zu verhindern – wie beispielsweise das Verbot, in einem bestimmten Bereich Feuer zu machen oder Hunde unangeleint laufen zu lassen.

Warum wird es eine Neufassung geben?

Nun ist in Gehrden eine Neufassung geplant; sie soll die bisherige Verordnung ersetzen. Laut Philip Berger, Leiter der Verkehrsbehörde, soll die Stadt dadurch einen größeren Spielraum und eine bessere Handhabe bekommen, um gegen Fehlverhalten und Missstände vorzugehen.

Wer ist von der neuen Verordnung betroffen?

Die Gefahrenabwehrverordnung betrifft prinzipiell jeden, der die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt oder stört. Sie enthält spezifische Gebote oder Verbote, um Risiken zu minimieren. Beispiele für entsprechende Inhalte können das Verbot bestimmter Aktivitäten wie das Entzünden von Feuer oder das Beschmieren von Wänden sein. Auch das sogenannte Regulieren von Hunden spielt eine Rolle: Sie sollen so erzogen, trainiert und gehalten werden, dass sie in der Öffentlichkeit keine Gefahr für andere darstellen. Es kann zudem untersagt werden, Pflanzen zu entnehmen. Auch Unternehmen, Anlagen, Arbeitsstätten und kulturelle Einrichtungen sollen vor Gefahren geschützt werden.

Welche Gruppe hat die Stadt besonders im Blick?

Betroffen sind von der Neufassung vor allem Hundebesitzer. „Wir wollen das Verhalten der Hunde neu regeln“, sagte Berger. Die Zahl der Menschen, die im Stadtgebiet einen Hund haben, hat laut Berger deutlich zugenommen. Das führe häufiger zu Konflikten. Die Anzahl der Attacken, ausgehend von Hunden, habe zugenommen. „Wir bekommen vermehrt Meldungen“, sagte der Leiter der Verkehrsbehörde.

Was bedeutet die Neufassung für Hundehalter?

Mit dem neuen Papier sollen Vergehen wie Beißen, Anspringen oder Bedrohen konsequenter verfolgt werden können. Es sei laut Berger zwingend erforderlich, Hundebesitzern genauer vorzugeben, wie Hunde zu halten und zu führen sind, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.

Was gilt künftig noch für Hundehalter?

Auf öffentlichen Märkten, Spielplätzen, Bolzplätzen, Sportplätzen, Friedhöfen und Schulhöfen soll ein generelles Mitführverbot von Hunden vorgeschrieben werden. Neu geregelt ist zudem, dass Hunde innerhalb von Fußgängerzonen stets an der Leine zu führen sind.

Was soll noch vermehrt geahndet werden?

In der Neufassung soll künftig auch bestimmt werden, dass das Verunreinigen, Bekleben, Bemalen, Beschreiben oder Unkenntlichmachen von Verkehrsflächen, Anlagen und Einrichtungen wie beispielsweise Verkehrszeichen, Laternen und Spielgeräten verboten ist. „Es konnte speziell in den vergangenen drei Jahren festgestellt werden, dass derartige Einrichtungen durch Aufkleber oder Bemalungen verunstaltet worden sind, wodurch aufwendige Reinigungsmaßnahmen notwendig geworden sind“, erläuterte Berger.

Was wird abgeschafft?

Wegen gesellschaftlicher Entwicklungen wird die geregelte Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr abgeschafft. „Es gab in der Vergangenheit diesbezüglich sowieso keine Beschwerden“, sagte Berger. Auch in den Nachbarkommunen gebe es diese Regelung nicht mehr. Ruhezeiten sind jedoch nachts sowie sonn- und feiertags ganztägig zu beachten.

Was ist noch neu?

Neu ist ein Taubenfütterungsverbot „aufgrund vergangener festgestellter Fütterungen wildlebender Tauben“, so Berger.

Wie hoch sind die Strafen?

Der Vorstoß gegen ein in der Verordnung aufgeführtes Verbot kann teuer werden. Mit bis zu 5000 Euro kann eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Druckansicht