Der Tierschutzverein Barsinghausen und Umgebung versorgt auch Tiere, wenn deren Besitzer dies aufgrund eines Unfalls oder eines längeren Krankenhausaufenthaltes nicht leisten können. Eine zuvor vereinbarte, kostenlose Betreuungsvollmacht stellt sicher, dass sich im Ernstfall jemand um das Tier kümmert. Ernst Wildhagen, der Vorsitzende des Tierschutzvereins, bietet dazu kostenlose Vorsorgegespräche an.
Mit anderen Hunden oder Katzen habe Sissi nie ein Problem, erzählt Tellermann. Anfänglich sei sie jedoch gegenüber Menschen sehr scheu gewesen und habe stark gefremdelt, erzählt sie. Tellermann lässt Sissi abwechselnd Pfötchen geben, die Hündin bekommt daraufhin das verdiente Leckerli. „Sie lernt schnell“, meint Tellermann.
Kommende Woche würde ein weiterer Hund im Tierheim dazukommen, weil sich die Besitzerin nicht mehr selbst kümmern könne, erzählt sie. „Wenn das so im letzten Moment passiert, ist das auch für das Tier nicht gut“, sagt Tellermann. Deswegen sei es ratsam, sich frühzeitig darum zu kümmern und zu klären, wie es im Ernstfall laufen soll.
„Eine mit uns vereinbarte Betreuungsvollmacht ist kostenlos und kommt zum Tragen, wenn das Tier nicht versorgt werden kann“, erklärt Barsinghausens Tierschutzvereinsvorsitzender Wildhagen. Um so eine Betreuungsvollmacht abzuschließen, müsse man auch kein Mitglied im Tierschutzverein sein. „Immer wieder passiert es, dass Menschen ins Krankenhaus kommen und Tiere tagelang in der Wohnung hungern. Die Sanitäter kümmern sich um die Menschen und suchen nicht, ob sich irgendwo eine Katze versteckt“, sagt Wildhagen. Liege eine Vollmacht vor, könne schneller gehandelt werden, klärt der Vorsitzende des Tierschutzvereins auf. Beispielsweise würden die Ehrenamtlichen auch die Fische in der Wohnung füttern.
Da jeder Fall anders gelagert sei, legt Wildhagen Wert auf die persönliche Beratung. Er weist darauf hin, dass sich im Testament festlegen lasse, was mit dem Haustier geschehen soll. „Wir beraten neutral, fragen nach dem Umfeld und wer die Möglichkeit hätte, sich um das Tier zu kümmern“, führt Wildhagen aus. Auch ein Hinweis auf die abgeschlossene Betreuungsvollmacht sollte im Testament zu finden sein. So würden alle Daten vorliegen und der Tierschutzbund könnte sich um ein neues Zuhause für das Tier kümmern. Übers Testament ließen sich die Erben auch dazu verpflichten, einen festgesetzten Betrag an das Tierheim zu übergeben. „Der letzte Wille ist bindend“, betont Wildhagen.
Wer sich das Tierheim in Barsinghausen ansehen möchte, kann dies tun. Am heutigen Sonnabend, 9. August, gibt es von 11 bis 16.30 Uhr einen Tag der offenen Tür mit Hundevorführungen und Besichtigung der Tierhäuser. Für Besucher geöffnet hat das Tierheim ansonsten immer mittwochs von 17 bis 18 Uhr und nach telefonischer Anmeldung unter (05105) 7736777.
Das Barsinghäuser Tierheim hat Platz für etwa 20 Katzen, fünf Hunde und bis zu 30 Kleintiere wie Meerschweinchen und Kaninchen, aber auch Kleinnager wie Ratten, Hamster und Mäuse. Auch Vögel werden aufgenommen. Eine Reptilienstation ist nicht vorhanden. Jedes Jahr betreut und vermittelt das Tierheim über 400 Tiere. „Grundsätzlich sind wir immer voll“, sagt Wildhagen. Sein Tier während einer Urlaubsreise in Pension geben, könne man hier nicht.
Die Frage, ob es noch immer oft dazu komme, dass Menschen ihre Tiere aussetzten, weil sie den Urlaubsplänen im Weg stünden, verneint er. Das sei überaus selten geworden, sagt Wildhagen. Kollegin Tellermann führt dies insbesondere darauf zurück, dass die meisten Hunde gechippt seien. Der Chip ist ein winziger, reiskorngroßer Transponder, der vom Tierarzt mit einer Spritze unter die Haut gesetzt wird.
In Niedersachsen gibt es bisher eine Chip-Pflicht für Hunde, die älter sind als sechs Monate. Die EU will nun aber sogar eine Chip-Pflicht für alle Vierbeiner einführen. Künftig gilt: Jeder Hund und jede Katze in der EU muss verpflichtend mit einem Mikrochip ausgestattet und in einer Datenbank registriert werden.
Noch ist die Verordnung nicht endgültig in Kraft – der EU-Ministerrat muss zustimmen, und es gibt Übergangsfristen von fünf Jahren für Hunde und zehn Jahren für Katzen ab Inkrafttreten der Regelung.