Demnach rückt die Feuerwehr in der Stadt wegen dieser technischen Tücken pro Jahr rund 35-mal vergebens aus.
Scheele hebt die unterschiedlichen Funktionsweisen hervor: Brandmeldeanlagen (BMA) seien im Gegensatz zu privaten Rauchmeldern mit einer computergesteuerten Technik verbunden, die nach dem Auslösen einen telefonischen Notruf in der Leitstelle oder einer Sicherheitszentrale absetze. „Einerseits geht es darum, die Menschen in den Gebäuden mit einem Signal zu warnen. Gleichzeitig soll aber auch umgehend die Feuerwehr losgeschickt werden“, sagt der Stadtbrandmeister.
Laut Scheele sind BMA nicht nur für Krankenhäuser, Schulen, Alten- und Pflegeeinrichtungen vorgeschrieben. Auch für größere Industriebetriebe – wie etwa Wurstbasar in Empelde – sei der Einbau im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ab einer bestimmten Größe und Personalzahl durch eine Richtlinie geregelt. „Wo viele Menschen in verschiedenen Gebäudeteilen arbeiten, muss es für alle an jedem Ort schnelle Warnungen geben“, sagt der Feuerwehrchef.
„Im Durchschnitt verzeichnet die Feuerwehr Ronnenberg pro Jahr 20 bis 25 automatische Alarmierungen von Brandmeldeanlagen und weitere 20 bis 25 durch ausgelöste Rauchmelder“, berichtet der Stadtbrandmeister. Ein Drittel aller Fälle seien Fehlalarme durch technische Defekte. „Da gibt es dann nicht einmal leichten Qualm oder Zigarettenrauch“, sagt Scheele. Meist liege eine Fehlfunktion der Sensoren vor – als Reaktion auf die Unterbrechung eines Lichtstrahls „aus einem nicht erkennbaren Grund“.
Der Stadtbrandmeister nennt als zweite Kategorie der irrtümlichen Alarmierungen die sogenannten „Blindalarme“. Diese Alarme ohne Feuer, Rauch oder Qualm machen seinen Angaben zufolge ebenfalls ein Drittel der automatisch abgesetzten Notrufe aus. „In diesen Fällen reagiert das Gerät prinzipiell richtig, aber nicht auf einen Brand oder ein Feuer“, beschreibt Scheele die fehlerhafte Erkennung. So habe etwa in jüngerer Vergangenheit in einem Gebäude wegen einer geplatzten Druckluftleitung Staub den Lichtstrahl einer BMA unterbrochen und Alarm ausgelöst.
Auch für die dritte Kategorie der Alarmierungen durch Rauchmelder oder BMA ist laut Stadtbrandmeister kein feuerwehrtechnisches Eingreifen notwendig: „Mal klemmt nur ein Toast im Toaster fest, mal ist Essen in der Pfanne angebrannt“, so Scheele. Die Einsatzkräfte müssten dann höchstens Topf oder Pfanne vom Herd nehmen. „Dass es nach dem Auslösen von BMA oder Rauchmeldern wirklich brennt und Angriffstrupps mit Schläuchen löschen, kommt nur etwa alle zwei Jahre mal vor“, fasst der Stadtbrandmeister die Bilanz der vergangenen Jahre zusammen.
Grundsätzlich schätzt Scheele aber die Entwicklung positiv ein: „Vor gut zehn Jahren waren die Geräte noch viel schlechter.“ Manchmal seien in einer Firma in nur einer Nacht gleich dreimal Fehlalarme durch technische Fehlfunktionen ausgelöst worden.
Die automatische Früherkennung ist aus Sicht des Stadtbrandmeisters wegen der technischen Tücken zugleich „Fluch und Segen“. „Das gehört zur Feuerwehrarbeit dazu“, so Scheele. Zwar sei es bedauerlich, wenn ehrenamtliche Rettungskräfte von ihren Arbeitsplätzen oder in ihrer Freizeit zu Einsätzen gerufen würden, ohne überhaupt tätig zu werden. „Es ist aber besser, einmal mehr auszurücken, als auf die Früherkennung zu verzichten und so unnötig Menschenleben aufs Spiel zu setzen“, sagt der Chef des Ronnenberger Stadtkommandos.
Problematisch sind die technischen Tücken aber auch für die Betreiberinnen und Betreiber von Brandmeldeanlagen: „Wenn deren BMA einen Notruf auslösen, ohne dass ein Brand vorliegt, wird ihnen der Einsatz von der Stadt Ronnenberg in Rechnung gestellt“, berichtet Scheele. Gleiches gelte für Besitzer von Rauchmeldern – aber nur: „Wenn sie zum Beispiel fahrlässig das Essen auf dem angeschalteten Herd vergessen und das Haus verlassen“, nennt Scheele ein Beispiel. Das kann teuer werden: Laut Scheele ist für ein Einsatzfahrzeug mit neun Rettungskräften pro Stunde mit Kosten ab 800 Euro aufwärts zu rechnen.
Grundsätzlich treffe die Stadtverwaltung aber für Abrechnungen nach grundlos ausgelösten Rauchmeldern Einzelfallentscheidungen: „Wenn jemand an einem verlassenen Haus vorbeigeht und die Feuerwehr alarmiert, weil ein Gerät piept, kann er ja nicht dafür bestraft werden.“