Fortschreibung des Lärmaktionsplans

Barsinghausen. Die Städte und Gemeinden sind gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie zur Aufstellung sowie zur Fortschreibung von Lärmaktionsplänen verpflichtet, soweit dafür die jeweiligen Auslösewerte, auch nur für einzelne Streckenabschnitte erreicht werden. Das teilt die Verwaltung mit.

In Barsinghausen sind von dieser Fortschreibung in diesem Jahr die Bundesstraße 65, die Landesstraße 392 (Streckenabschnitt der Rehrbrinkstraße) sowie, auf einem kurzen Abschnitt, die Autobahn 2 westlich von Bantorf betroffen. An der Fortschreibung wurden die Öffentlichkeit als auch die Träger öffentlicher Belange im Juni dieses Jahres beteiligt. Während der Dauer der Beteiligungsfrist sind Stellungnahmen bei der Stadt Barsinghausen abgegeben worden. Die Inhalte wurden ausgewertet und über deren Berücksichtigung in der aktuellen Fortschreibung entschieden.

Der Endbericht zur Fortschreibung 2025 sowie die Ergebnisse der Beteiligungen stehen auf der Internetseite der Stadt Barsinghausen unter

www.barsinghausen.de

bereit.

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