Einzelfallentscheidungen der Verwaltung

Wenn die Stadtverwaltung gebührenpflichtige Feuerwehreinsätze abrechnet, gilt laut städtischer Teamleiterin Jana Volgmann das Prinzip der Einzelfallentscheidung. Der Zustellung eines Gebührenbescheides geht demnach immer eine verwaltungsinterne Prüfung voraus. Unter anderem haben Betroffene die Möglichkeit, vor der Abrechnung Stellung zu dem Vorgang zu nehmen. Vor dem Hintergrund einer möglichen Vollstreckungssicherheit seien auch Härtefallregelungen nicht auszuschließen. Außerdem werde auf Grundlage der Einsatzprotokolle auch nur der wirklich erforderliche Bedarf an Personal und Fahrzeugen in Rechnung gestellt und nicht die zunächst ausgerückte Einheit. Der Anteil in Rechnung gestellter Einsätze betrage pro Jahr etwa 20 Prozent aller ausgelösten Alarmierungen.

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