Es kam in der Vergangenheit häufig zu gefährlichen Begegnungen zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrenden, teilt die Stadtverwaltung Barsinghausen mit. „Die Fahrradstraße ist von ihrer Breite und Beschaffenheit nicht dazu geeignet, die beiden Verkehre gemeinsam aufzunehmen. Meist konnten Fahrzeugführende den bevorrechtigten Radfahrenden nicht ausweichen oder es kam zu Bedrängnissen und riskanten Überholmanövern an voranfahrenden Radfahrenden“, heißt es in einer Mitteilung.
Der Zweck einer Fahrradstraße ist die Bevorrechtigung des Radverkehrs im Sinne eines gut ausgebauten Radverkehrsnetzes. Über die Fahrradstraße werden außerdem keine Grundstücke erschlossen, die die Freigabe des Kraftfahrzeugverkehrs in Fahrtrichtung Calenberger Straße notwendig machen, heißt es aus dem Rathaus. Deshalb wird diese Freigabe ab dem 1. August aufgehoben. „Kraftfahrzeuge dürfen die Fahrradstraße dann nicht mehr befahren“, sagt die Verwaltung.
Sie ist der Überzeugung: Diese Maßnahme leistet einen guten Beitrag für die Sicherheit der Radfahrenden in Barsinghausen. Die Fahrradstraße stellt eine wichtige Verbindung zwischen der Kernstadt sowie dem Bahnhof Barsinghausen und den Feldwegen in Richtung der nördlich gelegenen Ortsteile dar und wird höherfrequentiert von Radfahrern zur alltäglichen und freizeitlichen sowie zur touristischen Nutzung befahren.
Die Freigabe für den landwirtschaftlichen Verkehr von der Calenberger Straße aus bleibt aus Gründen der Erreichbarkeit der anliegenden Industrie- und Landwirtschaftsflächen bestehen.