Die NLG erschließt das Baugebiet und verkauft die Bauplätze. Je nach Haustyp ist die Nachfrage aber schwankend. „Insbesondere Grundstücke für Doppelhaushälften stehen zur Verfügung“, sagt Beverburg. Allerdings habe man diese bislang auch nicht aktiv vermarktet.
Begehrter seien bis dato die Einfamilienhäuser. Die Vermarktung laufe in diesem Segment gut. „Es werden weiterhin die Kaufverträge der Interessenten auf der Warteliste beurkundet“, so Beverburg zum Sachstand. Es gibt aber auch hier noch freie Bauplätze.
Das Neubaugebiet „Im Bergfelde“ erstreckt sich zwischen der Grundschule Bredenbeck (Schulstraße) und der Landesstraße 389. Mit gut 120 Einheiten auf 6,7 Hektar Fläche ist es das derzeit größte Wennigser Wohnungsbauprojekt. Die Grundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser verkauft die NLG an Privatpersonen, der Preis liegt bei einheitlich 287 Euro pro Quadratmeter. Die Grundstückgrößen bei den Einfamilienhäusern bewegen sich zwischen 500 und 700 Quadratmetern. Die Preise für einen erschlossenen Bauplatz liegen demnach zwischen 140.000 und 200.000 Euro.
Bei Menschen, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen wollen, hatte das Bauvorhaben schon frühzeitig Interesse geweckt. Bereits 2022 ließen sich mehr als 400 Privatpersonen für den Kauf eines Grundstücks vormerken. Viele werden also nicht zum Zug kommen – sofern sie nicht schon freiwillig abgesprungen sind. Einige Interessenten stehen indes schon seit 2018 auf der Warteliste. Seit Anfang dieses Jahres kümmert sich die NLG um die Abwicklung der Kaufverträge.
Beim Verkauf ist die NLG auf das Amtsgericht Wennigsen angewiesen. Dort müssen für die 70 Grundstücke ebenso viele Grundbuchblätter gebildet werden. Zwischenzeitlich kam die Behörde damit angesichts fehlender Mitarbeiter nicht mehr hinterher, was zu Verzögerungen führte.
Diese Hürde scheint jedoch überwunden. „Das Problem wurde seitens des Amtsgerichts behoben, der Ablauf erfolgt nun entsprechend eines üblichen Zeitrahmens“, teilte Projektleiterin Beverburg auf Nachfrage mit. Die Grundbücher müssen auf die Käuferinnen und Käufer umgeschrieben sein, ehe diese mit der Bebauung ihres Grundstücks beginnen dürfen.
Die Ersterschließung ist hingegen bereits abgeschlossen, alle Grundstücke sind baureif. Heißt: Sobald sie rechtmäßig übergeben sind, können die neuen Besitzer loslegen. Wichtig ist laut Beverburg allerdings, dass die neuen Eigentümer im Zuge der einzuholenden Baugenehmigung einen Entwässerungsantrag stellen. Für das Versickern von Regenwasser müssen sie auf ihrem Grundstück eigenständig Sorge tragen.
Straßenoberflächen und Gehwege werden in der Siedlung hingegen erst ausgebaut, sobald ein Großteil der Häuser steht, so die Projektleiterin. „Dies hat den Grund, dass eventuelle Beschädigungen im Rahmen der Bautätigkeiten nicht die endgültigen Erschließungsanlagen treffen.“
Bewegung kommt unterdessen auch in den sozial geförderten Wohnungsbau. Die neu gegründete Genossenschaft Gemeingut Bredenbeck etwa verzeichnet bereits einige Mitglieder. Den Vermarktungsstand sowie freie Bauplätze können Interessierte auf der Homepage der NLG unter www.nlg.de einsehen.