Die „Logik“ ist das Prinzip, nachdem die Bedarfszuweisungen ausgeschüttet werden. Unterstützt werden im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs 32 Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Die Bedarfszuweisungen dienen den Kommunen zur Deckung aufgelaufener Fehlbeträge aus den Vorjahren in ihren kommunalen Haushalten. Ein solcher Fehlbetrag entsteht immer dann, wenn die Erträge eines Haushaltsjahres nicht ausreichen, um die Aufwendungen einer Kommune zu decken. Durch die vorgesehenen Bedarfszuweisungen sollen aufgelaufenen alte Fehlbeträge vermindert und die Liquidität der Kommune verbessert.
In den vergangenen beiden Jahren hatte die Stadt Ronnenberg jeweils deutlich mehr als 3 Millionen Euro aus diesem Topf erhalten. Die Region Hannover hatte als Genehmigungsbehörde für den Haushalt aufgrund des hohen Defizits die Stadt dazu aufgefordert, die Bedarfszuweisung zu beantragen. Voraussetzung für die Zuweisung ist eine Zielvereinbarung der Stadt mit dem Ministerium, in der sich die Kommune zu eigenen Sparzielen verpflichtet.
„Vor dem Hintergrund der insgesamt angespannten Haushaltslage mit stark anwachsenden Defiziten, kann mit den bewilligten Zuweisungen jeweils ein Anteil in Höhe von rund 10 Prozent des aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages abgedeckt werden“, erklärt das Ministerium die Vergab der Mittel in einer Mitteilung. Die Abdeckungsquote habe sich damit im Vergleich zu den Vorjahresverfahren in etwa halbiert.
Dass Ronnenberg trotzdem noch 2,31 Millionen Euro erhält, liegt daran, dass sich diese Fehlbeträge im Vergleich zum Vorjahr weiter erhöht haben. „Mit den nun bewilligten Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage unterstützt das Land Niedersachsen besonders finanzschwache Kommunen, um ihnen ihren finanziellen Handlungsspielraum zu erhalten“, so die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens.
In der Region Hannover profitieren neben Ronnenberg auch die Städte Burgdorf (2,39 Millionen Euro) und Laatzen (3,63 Millionen Euro) sowie die Gemeinde Uetze (1,8 Millionen Euro) von Bedarfszuweisungen. Die Gemeinde Wennigsen, die 2024 noch bedacht wurde, ist nicht mehr dabei. 77 Kommunen, Gemeinden, Städte und Landkreise hatten sich um einen Finanzzuschuss beworben, 45 von ihnen gingen leer aus.
Das Problem mit dieser Vergabepraxis für die Bedarfszuweisungen aus Sicht der Antragssteller ist, dass immer mehr Kommunen in finanzielle Schwierigkeiten geraten und die Voraussetzungen erfüllen. Das Geld muss schlicht auf mehr Empfänger aufgeteilt werden. Auch für die Stadt Ronnenberg hat sich die finanzielle Situation zugespitzt. So hab man vor drei Jahren noch annehmen können, dass das Minus in den sogenannten „allgemeinen Deckungsmitteln“ mithilfe der Bedarfszuweisungen mittelfristig ausgleichen lassen, erzählt Schulz. „Da sah das Gesamtbild noch nicht so gruselig aus“, sagt er.
Da die Stadt Ronnenberg bei der Aufstellung des Haushalts für 2025 mit einer Bedarfszuweisung in Höhe von 3,59 Millionen Euro gerechnet hatte, fehlt in dieser Rechnung nun gut eine weitere Million Euro. Das Minus im Haushalt für dieses Jahr hatte in der Ergebnisplanung ohnehin bereits knapp zehn Millionen Euro betragen. Dennoch sind aufgrund der geringeren Zahlung aus Hannover keine zusätzlichen Einschränkungen bei den Investitionen zu befürchten. Die Verschlechterung beziehe sich lediglich auf den Finanzhaushalt der Stadt, so Schulz.
Mittelfristig sieht Schulz die im Rahmen der Bedarfszuweisungen erwarteten Auszahlungen noch im grünen Bereich. Über fünf Jahre sollten jährlich rund 3 Millionen Euro vom Land an die Stadt fließen. Nach den beiden vergangenen Jahren mit rund 3,6 und 3,2 Millionen sieht er diesen Durchschnitt noch als gegeben. Das Vergabeverfahren beurteilt Schulz als „nachvollziehbar und transparent“. Allerdings zweifelt der Kämmerer aufgrund der allgemeinen finanziellen Entwicklung in den Kommunen daran, dass der Gesamtbetrag von 70,1 Millionen Euro in der Zukunft ausreicht, um den Zweck zu erfüllen. Deshalb regt er eine deutliche Erhöhung dieser Mittel an.