Die Stadt Barsinghausen setzt daher eine Belohnung in Höhe von bis zu 500 Euro für sachdienliche Hinweise aus, die zur Ermittlung und Ergreifung führen. Die Belohnung wird nach Ergreifung und rechtskräftiger Verurteilung des Tatverdächtigen gezahlt. In Ausnahmefällen kann die Belohnung vor Rechtskraft des Urteils ausbezahlt werden. Die Entscheidung über die Verteilung und Auszahlung der Belohnung obliegt der Stadt Barsinghausen.
Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. An der Straftat beteiligte Personen sind von der Auslobung ausgeschlossen. Sachdienliche Hinweise zur Aufklärung einer Straftat können per E-Mail an schaden@stadt-barsinghausen.de geschickt werden.
In den Monaten April und Mai wurden gleich mehrere Schäden an der KGS Goetheschule gemeldet. Lichtkuppel beschädigt, Blitzableiter abgerissen, Schmierereien an der Turnhalle und am Jugendtreff sowie versuchter Einbruch in der Schulküche führten zu einem Gesamtschaden von 12.000 Euro. Gleich mehrfach wurden Scheiben eingeworfen oder massiv beschädigt. Eine frisch gereinigte Wand wurde kurz darauf erneut mit Graffiti verunstaltet.