Anleinpflicht für Hunde besteht seit 1. April

Ronnenberg. S eit dem 1. April gilt für alle Hunde eine Anleinpflicht in der freien Landschaft: Das trifft für den Wald – wie zum Beispiel im Naherholungsgebiet Benther Berg, für Feldwege, Wiesen sowie an und in Gewässern zu. Die Stadt Ronnenberg weist ausdrücklich auf den Paragrafen 33 des Niedersächsischen Waldgesetzes hin. Der besagt, dass während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis zum 15. Juli jede Person verpflichtet ist, ihrer Aufsicht unterstehende Hunde in der freien Landschaft an der Leine zu führen.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die freie Landschaft aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft besteht, auch, wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Der Leinenzwang gilt auch auf den zugehörigen Wegen und Gewässern. Mit dieser Maßnahme sollen wildlebende Tiere, wie beispielsweise neugeborene Rehkitze und am Boden brütende Vögel, vor streunenden und stöbernden Hunden geschützt werden.

Wer seinen Hund in der freien Landschaft nicht anleint und frei laufen lässt, begeht laut Verwaltung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.

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