Werden schadhafte oder nicht standsichere Grabmäler festgestellt, so werden die Nutzungsberechtigten darüber schriftlich von der Stadt Gehrden informiert. Das teilt die Verwaltung mit. Die Stadt weist zudem darauf hin, dass jeder Grabnutzungsberechtigte zur Sicherung der Standsicherheit des Grabmales verpflichtet ist. Rückfragen beantwortet Corina Mensing unter Telefon (05108) 6404531 oder per E-Mail an mensing@gehrden.de.