Die CDU hatte die Debatte in Gang gebracht. In der Begründung ihres Antrags heißt es: „Das vielfache widerrechtliche Befahren gefährdet schützenswerte Waldflächen und Biotope. Leider ist vor Ort kein Rückgang dieser Störungen erkennbar. Daher hat die Stadt Barsinghausen kürzlich einen Feld- und Forsthüter bestellt und amtlich die Rechtslage dargestellt. Dies ist auch für die Waldflächen in der Gemeinde Wennigsen sinnvoll.“
Grundsätzlich gilt: Jeder Mensch hat das Recht, den Wald und die übrige freie Landschaft zu betreten und sich dort zu erholen. Zum Schutz der Natur und Umwelt gibt es aber Regeln. Wer sich nicht daran hält, dem drohen Bußgelder.
Feld- und Forsthüter arbeiten eng mit Kommune und Polizei zusammen und sind Verwaltungsvollzugsbeamte. Das bedeutet: Nach dem niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) haben sie unter anderem „die hoheitliche Aufgabe, bestimmte Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die den Schutz der Natur regeln, zu verhüten“. Feld- und Forsthüter dürfen die Personalien aufnehmen, sollten sie Verstöße feststellen.
Auf Antrag der CDU hat die Verwaltung inzwischen geprüft, inwieweit die Feld- und Forsthüter anderer Deisterkommunen möglicherweise auch in Wennigsen tätig werden könnten. Springe hat ausschließlich Stadtwald und seinen eigenen Revierförster. In Ronnenberg und Gehrden sind die Feld- und Forsthüter bei den Städten angestellt und haben noch andere Aufgabenbereiche. Der Feld- und Forsthüter in Barsinghausen ist erst seit einem knappen halben Jahr im Einsatz, ehrenamtlich. „Barsinghausen befindet sich noch in der Erprobungsphase, auch hier kommt eine kommunenübergreifende Zusammenarbeit im Augenblick nicht infrage“, erläuterte Schubert im Ausschuss.
Die Gemeinde will nun verstärkt für die Tätigkeit als Feld- und Forsthüter in Wennigsen werben. Aber, so betonte die Ordnungsamtsleiterin: Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Normalerweise denke der Gesetzgeber dabei an jemanden, der ohnehin schon für die Kommune arbeitet. Es gebe auch durchaus geeignete Mitarbeiter, sagte Schubert. Diese arbeiteten aber bereits alle in Vollzeit und hätten keine Kapazitäten.
Einen Feld- und Forsthüter ehrenamtlich zu berufen, hält die Gemeinde für schwierig wegen der Weisungsgebundenheit, die es im Ehrenamt eigentlich so nicht gibt. Die Verwaltung tendiere deswegen dazu, jemanden zu benennen, der die Tätigkeit nebenberuflich ausübt. Voraussetzung sei, dass die Person einen „engen Sachzusammenhang“ habe, sprich einen engen Bezug zu Feld und Forst, wie etwa ein Forstwirt oder Jäger. Zudem müsste Geld in den nächsten Haushalt eingestellt werden, betonte Schubert – weil es die Personalstelle im kommunalen Stellenplan noch gar nicht gebe.
Schubert deutete im Ausschuss sogar zwei Stellen an. Während die Nachbarkommunen ihre Feld- und Forsthüter alleine losschicken, „hätten wir erhebliche Bedenken, sollte es bei den Kontrollen im Deister oder in der Feldmark zu Auseinandersetzungen kommen“, sagte sie. Auch das Ordnungsamt sei immer zu zweit unterwegs, sollte die Gefahr bestehen, dass es zu Konflikten komme.