„Wir haben vor einem Jahr eine Nutzungsordnung für digitale Endgeräte verfasst“, sagt Schulleiter Christian Schmidt. Das Regelwerk sei in einer Arbeitsgemeinschaft entstanden, die aus Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern bestanden habe. „Die Nutzungsordnung wurde im März 2024 von der Gesamtkonferenz beschlossen“, sagt Schmidt. Nun werde auch in der Schulordnung darauf verwiesen.
Am MCG gab es einen besonderen Grund für die Einführung grundsätzlicher Regeln: Der Schritt sei auch notwendig gewesen, weil sich „Schule und Rahmenbedingungen immer weiterentwickeln“, sagt Schulleiter Schmidt. Am MCG wurden bereits vor drei Jahren im Schulbetrieb Tablet-PCs eingeführt. „Ab dem sechsten Jahrgang aufsteigend“, berichtet Schmidt. Der siebte, achte und neunte MCG-Jahrgang seien „Tablet-Klassen“. „Darüber gibt es Tablet-Profil-Klassen“, so der Schulleiter. Digitale Endgeräte seien also Teil des Unterrichts- und Lehrbetriebes.
Am MCG gibt es eine klare Zielsetzung für den Umgang mit den mobilen Computern und Smartphones: „Grundsätzlich wollen wir zweigleisig fahren“, sagt Schmidt. Einerseits sei es unverzichtbar, eine ausufernde Nutzung mit Einschränkungen zu verhindern. „Trotzdem sollen unsere Kinder und Jugendlichen zu mündigen Bürgern und einem verantwortungsvollen Umgang mit digitaler Technik erzogen werden“, beschreibt der MCG-Leiter die grundsätzliche Haltung. Die Umsetzung dieser Haltung wird auch von konkreten pädagogischen Maßnahmen flankiert. „Es gibt regelmäßig Workshops mit dem Verein Smiley aus Hannover“, berichtet Schmidt. Dieser Verein zur Förderung der Medienkompetenz vermittele wichtige Erkenntnisse über einen sinnvollen Umgang mit sozialen Medien, über sicheres Onlineverhalten – inklusive des Schutzes der Privatsphäre. „Im sechsten Jahrgang ist für jedes Kind eine Doppelstunde pro Schuljahr verpflichtend“, sagt Schmidt.
Aber auch am MCG gibt es klare Regeln. „Die Nutzung der Handys ist bis zum Beginn der ersten Schulstunde erlaubt. Wenn der Unterricht beginnt, müssen die Geräte ausgeschaltet werden“, berichtet der Schulleiter. In den Pausen und in „dringenden Fällen“ sei es aber möglich, erreichbar zu sein sowie im Sekretariat oder im Beisein einer Lehrkraft zu telefonieren.
Für die Pausen gilt auf dem Schulhof und Schulgelände des MCG: „Idealerweise soll gespielt werden. Sinnvoll sind auch sportliche Betätigungen“, sagt der Schulleiter. Ein striktes Handyverbot gibt es aber nicht. In Fällen auffällig intensiver Handynutzung seien die pädagogischen Fachkräfte dafür zuständig, an die verabredete Grundhaltung zu erinnern.
Für den elften, zwölften und 13. Jahrgang gibt es Ausnahmeregeln: „In den Freistunden dürfen diese Jugendlichen ihre Smartphones auch in den Räumen uneingeschränkt nutzen“, sagt Schmidt. Er fasst den eingeschlagenen Weg so zusammen: „Wir peilen einen Mittelweg an, aber es ist unumgänglich, die Handynutzung trotzdem einzuschränken. Man muss Kompromisse finden.“