Stadt versendet neue Steuerbescheide
Besonders bei der Grundsteuer gibt es ab diesem Jahr bedeutende Änderungen

Barsinghausen. Zum Ende dieser Woche hat die Stadt Barsinghausen nach eigener Aussage damit begonnen, die sogenannten Jahresanfangsbescheide für die Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühren, Hundesteuer sowie Gewerbesteuer zu versenden. Mit den neuen Bescheiden gehen in diesem Jahr Änderungen, insbesondere im Bereich der Grundsteuer, einher.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die Grundsteuer in der bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt, da diese auf veralteten Bewertungsgrundlagen basierte. Der Gesetzgeber wurde daher vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert, die Grundsteuer in Deutschland zu reformieren, damit diese zukünftig gerechter und verfassungskonform erhoben wird. Dieser Aufforderung kam der deutsche Gesetzgeber nach und führte ein neues Bundesmodell ein.

Gleichzeitig wurde den Bundesländern ermöglicht, neben dem neuen Bundesmodell eigene Modelle zur Grundsteuer zu entwickeln und anzuwenden. Von dieser Möglichkeit machte das Land Niedersachsen Gebrauch: Die Grundsteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke wird in Niedersachsen zukünftig nach dem sogenannten Flächen-Lage-Modell ermittelt, erklärt die Stadtverwaltung Barsinghausen.

Das Modell kombiniert die Fläche der Grundstücke und Gebäude mit ihrer Lage. Für die Berechnung des Lagefaktors wird der Bodenrichtwert des Grundstücks mit dem durchschnittlichen Bodenrichtwert der Stadt Barsinghausen verglichen und bei der Berechnung des Grundsteuermessbetrages berücksichtigt.

Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (Grundsteuer A) hingegen richtet sich künftig nach dem neu geregelten Bewertungsgesetz des Bundes, bei dem der sogenannte Ertragswert zugrunde zu legen ist. Wohnteile eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft gehören nun zum Grundvermögen und werden ab diesem Jahr zur Grundsteuer B veranlagt.

Aufgrund der neuen Regelungen mussten alle Grundstücke und Gebäude in Deutschland neu bewertet werden. Hierfür waren alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Hauptfeststellungszeitpunkt für die Bewertung des Grundbesitzes ist der 1. Januar 2022.

Auf der Grundlage der eingereichten Steuererklärungen hat das Finanzamt neue Grundsteuermessbeträge ermittelt und diese den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern bekannt gegeben, erklärt die Verwaltung der Stadt.

Gleichzeitig wurden die Grundsteuermessbescheide elektronisch an die Gemeinden übermittelt.

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