Die Grundsteuerreform tritt in Kraft
Laut Ronnenberger Verwaltung wird es für zwei Drittel der Steuerzahler günstiger

Ronnenberg. Zum neuen Jahr sind die Änderungen der Grundsteuerreform in Kraft getreten. Ronnenbergs Grundstückseigentümer müssen sich ab Januar 2025 auf teilweise erhebliche Veränderungen einstellen. Unterm Strich profitieren nach Aussage von Frank Fritsch, dem zuständigen Teamleiter der Stadt Ronnenberg, rund zwei Drittel der Grundstückseigentümer von der Reform, die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von April 2018 notwendig geworden ist und nunmehr wirksam ist.

Der Rat der Stadt Ronnenberg hat in seiner Sitzung am 12. Dezember die Hebesätze der Grundsteuer A und B statt bisher 580 v. H. (vom Hundert) auf nunmehr 653 v.H. festgesetzt. Diese zunächst scheinbar pauschal wirkende Steuererhöhung stellt jedoch lediglich die vom Gesetzgeber geforderte Aufkommensneutralität dar, heißt es in einer Mitteilung der Verwaltung.

Dies bedeutet, dass die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind, wie davor. Die Stadt plant somit in Summe mit gleich hohen Grundsteuereinnahmen wie im Jahr 2024, jedoch verteilt nach einem neuen Maßstab entsprechend dem niedersächsischen Flächen-Lage-Modell.

Die entsprechenden Grundsteuerbescheide werden an die Steuerpflichtigen am 6. Januar 2025 versandt. Schon jetzt lässt sich feststellen, dass Besitzer von alten bebauten Objekten zum Teil wesentlich mehr, Besitzer von neueren Häusern und von Eigentumswohnungen weniger Grundsteuer ab dem Jahr 2025 an die Stadtkasse zu zahlen haben, so Fritsch.

Für Grundstückseigentümer, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Veranlagung haben, hat die Stadt auf ihrer Internetseite www.ronnenberg.de entsprechende Hinweise zur möglichen Fehlerbeseitigung im Grundlagenbescheid, welcher durch das Finanzamt festgesetzt wurde, bereitgestellt.

Im Übrigen bittet die Stadt schon jetzt um Verständnis, dass es aufgrund der zu erwartenden Vielzahl von Rückfragen bei rund 10.000 Veranlagungen zu längeren Wartezeiten in der Erreichbarkeit beziehungsweise Beantwortung kommen kann. Die Stadt empfiehlt hierzu am besten um Kontaktaufnahme über die in den Steuerbescheiden angegebenen E-Mail-Adressen.

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