Das hat sich mit 1. Januar 2025 geändert
Jahreswechsel: Experte erläutert die neuen Regelungen

Region Hannover. Das neue Jahr ist da. Und mit dem Jahreswechsel treten neue Regelungen und Gesetze in Kraft. Was bedeutet das konkret für die Bürgerinnen und Bürger? Ein Experte gibt Tipps und erläutert die Hintergründe.Zahnfüllungen nicht mehr mit Amalgam: In der Europäischen Union gilt ein Amalgam-Verbot für neue Zahnfüllungen. Hintergrund ist, dass Amalgam Quecksilber enthält, das als umweltschädlich gilt. Das Verbot betrifft nur neue Füllungen. Bereits bestehende Amalgamfüllungen müssen nicht entfernt werden, da sie in intaktem Zustand keine gesundheitlichen Risiken darstellen. Quecksilber wird in der Regel nur beim Entfernen der Füllungen freigesetzt. Für gesetzlich Versicherte bleibt der Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Füllung bestehen, jedoch wird nun in der Regel ein zahnfarbenes Kunststoffmaterial verwendet. Seit 2018 sind diese Füllungen bereits für Kinder unter 15 Jahren sowie für schwangere und stillende Frauen als Kassenleistung zugelassen. Wer seine bestehenden Amalgamfüllungen tauschen möchte, muss dies selbst bezahlen.Porto wird teurer: Inflation, steigende Löhne und weiter sinkende Briefmengen – im Rahmen des neuen Postgesetzes wird das Briefporto um 10 bis 25 Cent teurer. Nach drei Jahren Preisstabilität kostet ein Standardbrief bis 20 Gramm künftig 95 Cent, ein Kompaktbrief bis 50 Gramm 1,10 Euro und ein Großbrief bis 500 Gramm 1,80 Euro. Am höchsten ist die Preissteigerung bei Urlaubsgrüßen per Postkarte: Hier kostet das Porto ab Januar 95 statt 70 Cent. Erhöhungen gibt es für Privatkunden auch bei Päckchen und Paketen. Der Preis für Einschreiben ändert sich laut Experten der ARAG-Versicherung nicht. Dafür wurden einige Produkte eingestellt: „Prio“, „Einschreiben Eigenhändig“ sowie „Nachnahme“ entfallen künftig. Gleichzeitig zur Erhöhung des Portos sieht das neue Postgesetz längere Postlaufzeiten vor: 95 Prozent der Briefsendungen müssen künftig erst am dritten Tag beim Empfänger ankommen.Fliegen wird teurer: Wer eine Flugreise plant, muss nach Angaben der ARAG-Experten noch einmal tiefer in die Tasche greifen. Nachdem 2024 bereits die Luftverkehrssteuer erhöht wurde, steigen nun die Gebühren für die Sicherheitskontrollen am Boden. Pro Fluggast werden dann bei An- und Abflug jeweils 15 statt 10 Euro fällig. Vermutlich werden die Fluggesellschaften die Erhöhung an die Passagiere weitergeben.Echtzeitüberweisung in zehn Sekunden: Die kostenlose Echtzeitüberweisung wird in der Europäischen Union verpflichtend eingeführt. Banken müssen ab dem 9. Januar Überweisungen in Euro jederzeit empfangen und ab dem 9. Oktober auch so abwickeln, dass das Geld innerhalb von zehn Sekunden beim Empfänger landet. Auch der Sender wird in diesem Zeitraum darüber informiert, ob die Überweisung erfolgreich war. Diese Transaktionen können laut ARAG-Experten rund um die Uhr und an allen Tagen des Jahres durchgeführt werden. Es fallen keine höheren Gebühren an. Ab 2027 soll die kostenlose Echtzeitüberweisung auch für Nicht-Euro-Überweisungen innerhalb der EU gelten.Textilien nicht mehr in den Restmüll: Ab Januar könnte es teuer werden, die abgenutzte Jeans, löchrige Handtücher oder alte Bettwäsche im Restmüll zu entsorgen. Stattdessen sollen sie in Altkleidercontainern gesammelt werden, um das Recycling zu fördern. Der Hintergrund: Die Textilproduktion ist extrem ressourcenintensiv und verursacht mehr Treibhausgase als globaler Flug- und Schiffsverkehr zusammen.Deutschlandticket für 58 Euro: Das Deutschlandticket kostet nun 58 Euro pro Monat. Diese Anpassung wurde von Bund und Ländern beschlossen, um den steigenden Betriebskosten im öffentlichen Nahverkehr gerecht zu werden und eine langfristige Finanzierung sicherzustellen. Auch nach der Erhöhung bleibt das Ticket weiterhin bundesweit gültig und ermöglicht die Nutzung von Bus, Bahn, U-Bahn und Tram in ganz Deutschland.

E-Rechnungspflicht: Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen anderer Betriebe zu empfangen – und zwar im sogenannten strukturierten elektronischen Daten-Format, das der EU-Norm EN 16931 entspricht. In Deutschland sind das die Dateiformate „ZUGFeRD“ oder „X-Rechnung“. Damit folgt Deutschland einer EU-Verordnung, die die Digitalisierung von Rechnungen vorantreibt. Eine Rechnung im PDF-Format genügt dieser Anforderung laut ARAG Experten nicht.

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