Pflichten der Grundstückseigentümer

Grundstückseigentümer sind ebenfalls verpflichtet, zu räumen und zu streuen. In welcher Form hängt von der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinden für die jeweiligen Straßen ab. In Barsinghausen müssen die Bürgerinnen und Bürger die Geh- und Radwege in voller Breite räumen und streuen. Bei Straßen ohne Gehweg muss ein Streifen mit einer Breite von einem Meter am Rand geräumt und gestreut werden – und zwar werktags zwischen 7 und 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 22 Uhr. Der geräumte Schnee muss auf dem eigenen Grundstück oder an der Gehwegseite zum Grundstück gelagert werden. Besonders wichtig: Er darf nicht an Gossen, Straßenabläufen, Einfahrten oder Straßenkreuzungen gelagert werden. Sobald der Schnee taut, ist sicherzustellen, dass das Schmelzwasser ablaufen kann. Wer nicht selbst in der Lage ist, dem Winterdienst nachzukommen, muss eine Firma beauftragen.

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